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Der Behandlungsvertrag ist ein zentraler Bestandteil der medizinischen Versorgung. Er regelt die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Patienten und legt die Rechte und Pflichten beider Seiten fest. Doch was genau ist ein Behandlungsvertrag, und welche rechtlichen Grundlagen gelten dafür?

Was ist ein Behandlungsvertrag?

Der Behandlungsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem behandelnden Arzt oder einer anderen medizinischen Fachkraft und dem Patienten. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Behandelnde zur Durchführung einer medizinischen Behandlung, während der Patient sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Der Behandlungsvertrag ist seit 2013 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich definiert (§ 630a ff BGB) und stellt einen besonderen Typ des Dienstvertrags dar.

JustiziaDie Telematik-Infrastruktur (TI) ist ein zentraler Bestandteil der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland. Sie ermöglicht den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Krankenhäusern und anderen Gesundheitsdienstleistern. Allerdings hat die Pflicht zum Anschluss an die TI auch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung aufgeworfen.

Anschlusszwang und informationelle Selbstbestimmung

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist in Deutschland ein hohes Gut und wird durch das Bundesverfassungsgericht geschützt. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen darf.

Verlust von PatientenrechtenDie Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) im deutschen Gesundheitswesen hat zu einer Vielzahl von Diskussionen und Debatten geführt. Während die TI als technologischer Fortschritt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und Kommunikation zwischen Ärzten und Krankenhäusern gedacht war, sind auch einige Nachteile und Verluste für die Patientenrechte zu verzeichnen.

Gesundheits-ID (eID)Ein Meilenstein für das Gesundheitswesen oder doch ein Fluch?

Die digitale Gesundheits-ID (eID) ist ein innovatives Konzept, das die Art und Weise, wie Patienten und Patientinnen im Gesundheitswesen identifiziert werden, grundlegend verändern soll. Im Gesundheitswesen werden zukünftig digitale Identitäten als Alternative zu den herkömmlichen Gesundheitskarten (eGK) eingesetzt. Diese digitalen Identitäten ermöglichen Versicherten einen kartenlosen Zugang zu allen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Dieser Schritt ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur TI 2.0 – einer Zukunft, die unabhängig von physischen Karten und Hardware ist. Mit den digitalen Identitäten können Versicherte sich über ihr Smartphone in Apps wie dem E-Rezept oder der elektronischen Patientenakte einloggen.

KI im GesundheitswesenDie rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) revolutioniert nahezu alle Aspekte unseres Lebens, insbesondere aber auch den Bereich der Gesundheitsversorgung. Eine zentrale und zugleich kontroverse Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, betrifft die Entscheidungsbefugnisse von KI in Bezug auf die Auswahl und Finanzierung von Therapien durch Krankenkassen. Was passiert, wenn Algorithmen anstelle von Ärzten darüber entscheiden, welche Behandlungen als sinnvoll erachtet und folglich finanziert werden sollen?

ePA DatenDie Ein­sicht in die ei­gene Pa­ti­en­ten­ak­te ge­währt nicht nur ein tie­feres Ver­ständ­nis für die ei­gene Ge­sund­heits­ge­schich­te, son­dern ist auch ein we­sent­li­cher Be­stand­teil der per­sön­li­chen In­for­ma­ti­ons­ho­heit. In Deutsch­land sind die Re­ge­lun­gen zur Ak­ten­ein­sicht von Pa­ti­en­ten­da­ten klar durch das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG), das Bür­ger­li­che Ge­setz­buch (BGB) und das Pa­ti­en­ten­rech­te­ge­setz ge­setzt. Die­ser Text be­leuch­tet die recht­li­chen Grund­la­gen und Pro­zes­se, die es Pa­ti­en­ten in Deutsch­land er­mög­li­chen, ihre ei­ge­ne Kranken- oder Pa­ti­en­ten­akte ein­zu­se­hen, und er­läu­tert die Be­deu­tung die­ser In­for­ma­ti­ons­mög­lich­keit im Kon­text des mo­der­nen Ge­sund­heits­we­sens.

DatensicherheitDas Selbstbestimmungsrecht stellt einen grundlegenden Grundsatz in der Debatte um Datenschutz und Privatsphäre dar. Insbesondere im Kontext von Opt-Out-Mechanismen, die in verschiedenen Bereichen der digitalen Welt angewendet werden, ist es von entscheidender Bedeutung, die Bedingungen zu verstehen, unter denen dieses Recht gewahrt bleibt. Opt-Out, das es den Nutzern ermöglicht, sich von bestimmten Datenerhebungs- und Verarbeitungspraktiken abzumelden, kann potenziell als Instrument zur Wahrung der individuellen Entscheidungsfreiheit dienen.

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