- Kategorie: Aktuelles
Die Einsicht in die eigene Patientenakte gewährt nicht nur ein tieferes Verständnis für die eigene Gesundheitsgeschichte, sondern ist auch ein wesentlicher Bestandteil der persönlichen Informationshoheit. In Deutschland sind die Regelungen zur Akteneinsicht von Patientendaten klar durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Patientenrechtegesetz gesetzt. Dieser Text beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und Prozesse, die es Patienten in Deutschland ermöglichen, ihre eigene Kranken- oder Patientenakte einzusehen, und erläutert die Bedeutung dieser Informationsmöglichkeit im Kontext des modernen Gesundheitswesens.