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Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wurde ursprünglich als ein bedeutender Fortschritt für das deutsche Gesundheitssystem gefeiert. Ziel war es, die medizinische Versorgung durch die zentrale Speicherung und den einfachen Zugriff auf Gesundheitsdaten effizienter und sicherer zu gestalten. Leider hat sich herausgestellt, dass dieses Vorhaben mit erheblichen Problemen und Risiken verbunden ist, die nicht ignoriert werden dürfen.
Seit ihrer Einführung im Jahr 2020 steht die ePA im Fokus zahlreicher Kontroversen. Besonders gravierend sind die aufgedeckten Sicherheitslücken, die die Vertraulichkeit und den Schutz sensibler Gesundheitsdaten gefährden. Der Chaos Computer Club (CCC), der bereits frühzeitig vor den Risiken der ePA gewarnt hatte, demonstrierte auf dem 38. Chaos Communication Congress (38C3), wie leicht unberechtigte Personen auf die elektronischen Akten zugreifen können. Die Umstellung des Systems von einem Opt-In- auf ein Opt-Out-Modell, bei dem Gesundheitsdaten von mehr als 70 Millionen Versicherten ohne deren ausdrückliche Zustimmung zentral gespeichert werden, hat die Bedenken weiter verstärkt.
Weiterlesen: Sicherheitslücken und Risiken der elektronischen Patientenakte (ePA)
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Im Gesetz ist der Termin, ab dem alle Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten sollen, verbindlich festgeschrieben: 15.01.2025 (siehe § 342 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs, Fünftes Buch (SGB V), [ https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__342.html ].
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten spätestens sechs Wochen vor dem 15. Januar 2025 umfassend über die elektronische Patientenakte (ePA) informieren. Das konkrete Datum für den Beginn dieser Informationsfrist war somit der 4. Dezember 2024. Die Informationspflicht der Krankenkassen ist in § 343 SGB V detailliert geregelt. Demnach müssen die Krankenkassen ihren Versicherten „umfassendes, geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung […] stellen“.
Diese Frist ist inzwischen abgelaufen – ohne dass die Krankenkassen-Mitglieder alle vorgeschriebenen Informationen erhalten hätten.
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Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Ordner, in dem Gesundheitsdaten von Patienten gespeichert werden. Sie soll den Informationsfluss zwischen Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern erleichtern und die Behandlung verbessern. Allerdings gibt es Bedenken hinsichtlich der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes.
Ärztliche Schweigepflicht bei der ePA
Die ärztliche Schweigepflicht ist ein zentrales Prinzip der ärztlichen Ethik und beruht auf dem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Sie schützt die Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten und stellt sicher, dass Patienten ihre persönlichen Informationen sicher melden können. Bei der ePA gibt es jedoch Bedenken, dass diese Schweigepflicht untergraben wird.
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Am 30. November 2024 fand der jährliche Kongress der Freien Ärzteschaft e.V. im historischen Kongresszentrum von Berlin statt. Unter dem Motto "Digitalisierung im Gesundheitswesen: Chancen und Risiken" kamen Ärzte, Gesundheitsexperten und Interessierte aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen, um sich über die aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen im Gesundheitswesen auszutauschen.
Der Kongress bot eine Plattform für intensive Diskussionen und den Austausch von Erfahrungen und Meinungen. Die Themen reichten von der Integration digitaler Technologien in den Praxisalltag bis hin zu den Auswirkungen auf die Datenschutzrechte der Patienten. Die Podiumsdiskussionen und Vorträge spiegelten die vielfältigen Perspektiven und Anliegen der verschiedenen Akteure wider. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei den potenziellen Gefahren einer Totalvernetzung und zentralen Datenhaltung sowie den rechtlichen und ethischen Implikationen dieser Entwicklungen.
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Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland hat kontroverse Diskussionen ausgelöst. Ab Mitte Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten mit der neuen ePA ausgestattet werden, es sei denn, sie widersprechen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder umfassend, transparent, verstehbar und barrierefrei über die ePA zu informieren. Doch eine Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt, dass die Krankenkassen dieser Informationspflicht nicht in allen Fällen nachkommen.
Weiterlesen: Elektronische Patientenakte: Informationsdefizite und Widerspruchsprobleme
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie gerne auf die aktuelle Pressemitteilung des Bündnisses "Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte" mit dem Thema " ePA für alle - das Risiko trägt der Patient " hinweisen, dem auch TI-Faktencheck angehört. Wir würden uns freuen, wenn Sie dieses wichtige Thema aufgreifen und darüber berichten.
Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt - Risiken und Nebenwirkungen werden nicht thematisiert. Datenschützer empfehlen: informieren und widersprechen.
Werbekampagne für die ePA, keine ehrliche Information
Derzeit erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen Informationsschreiben darüber, dass sie ab 15. Januar 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte bekommen - es sei denn, sie widersprechen. "Diese Kurzinformationen", so Uta Schmitt, Co-Vorsitzende des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V. "erfüllt in keiner Weise den gesetzlichen Auftrag der Aufklärung für die Versicherten. Die Krankenkassen werben mit unrealistischen Versprechungen für die ePA, erwähnen die Risiken aber mit keinem Wort."
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Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein schwer fassbares Konzept, das jeder anders interpretiert. In dem Vortrag von Dr. med. Stefan Streit erläutert er, wie es zu dieser Situation gekommen ist und wie die Digitalisierung im Gesundheitswesen dennoch erfolgreich umgesetzt werden kann. Die ePA wird als zentrale digitale Anwendung im Gesundheitswesen betrachtet.
Zu Beginn stellt Dr. med. Stefan Streit alternative Realitäten des Gesundheitswesens vor und zeigt auf, wie politische Fiktionen zu Fakten werden. Anschließend wird er diese politischen Fakten mit der Alltagsrealität konfrontieren und Sie in seine ärztliche Sprechstunde mitnehmen. Dabei geht es um den Moment, wenn die Patientenbehandlung abgeschlossen ist und die Daten schnell in die ePA hochgeladen werden sollen.
Weiterlesen: elektronische Patientenakte (ePA) Made in Germany - Digitalisierung in der Medizin 2024
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