- Kategorie: Aktuelles
Die Implementierung der elektronischen Patientenakte (ePA) stellt einen zeitgemäßen Ansatz zur digitalen Verwaltung von Gesundheitsinformationen dar. Derzeit machen nur eine geringe Anzahl von Patienten von dieser elektronischen Option Gebrauch, doch bis zum Jahr 2025 soll sie für alle gesetzlich Versicherten obligatorisch sein. Dennoch haben Patienten das Recht, gegen die ePA Einspruch zu erheben und so ihre Daten zu sichern. Informationen darüber, wie Sie der ePA widersprechen und weitere Maßnahmen gegen Datenverletzungen ergreifen können, finden Sie in diesem Artikel.