Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,

herzlich willkommen auf unserer Webseite, auf der wir verschiedene Opt-Out-Musterbriefe für die elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Die ePA ermöglicht erstmals einen sicheren, digitalen Speicher für Ihre medizinischen Dokumente. Doch wir verstehen, dass nicht jeder automatisch eine ePA nutzen möchte.

Unsere Musterbriefe sollen Ihnen dabei helfen, Ihr Widerspruchsrecht auszuüben und die Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten zu behalten. Sie können aus verschiedenen Vorlagen wählen, je nachdem, welche Aspekte der ePA Sie einschränken oder nutzen möchten:

  1. Allgemeiner Widerspruch: Falls Sie grundsätzlich keine ePA wünschen.
  2. Einschränkung der Datenweitergabe für Forschungszwecke: Wenn Sie die Weitergabe Ihrer Daten für Forschungszwecke begrenzen möchten.
  3. Nutzung des elektronischen Medikationsplans (eMP): Falls Sie nur den eMP verwenden möchten.

Bitte beachten Sie, dass diese Musterbriefe lediglich als Orientierung dienen. Sie können sie an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Wir empfehlen, den Widerspruch schriftlich bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.

Wir hoffen, dass unsere Musterbriefe Ihnen bei der Ausübung Ihres Widerspruchsrechts behilflich sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team TI-Facktencheck.de

 

Musterbrief bei dem die komplette ePA untersagt wird:

 

Betreff: Widerspruch zu Gesundheitsdaten und zur elektronischen Patientenakte

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich [erneut] dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte von meiner Person. Sofern eine bereits besteht, bitte ich um Löschung.

Sofern/sobald die elektronische Patientenakte meinem erklärten Willen zuwider angelegt werden sollte, bitte ich um eine entsprechende Mitteilung, damit ich den Widerspruch erneuern kann.

Ich widerspreche vorsorglich der Erhebung, Speicherung und Verwendung meiner Daten zum Befüllen der ePA sowie zu einem anderen Zweck, dem ich nicht zugestimmt habe, wie z.B. dem digitalen Rezept. Dies gilt ebenfalls für die bereits vorliegenden Daten.

Es scheint offensichtlich, dass ein digitales Profiling zur Verwaltung der ePA erforderlich ist. Diesem widerspreche ich ebenfalls.

Des Weiteren widerspreche ich jeglicher Datenweitergabe.

Da wir in den vergangenen drei Jahren feststellen mussten, dass der Impfstatus bezogen auf die Covid-19-Injektion berufliche und politische Konsequenzen hatte sowie Religionsfreiheit verletzte, widerspreche ich entschieden dem Gebrauch des neuen Z-Codes in jedwedem Datenbestand zu meiner Person.

Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde und einen Eilantrag gegen Regelungen zur elektronischen Patientenakte mit dem Aktenzeichen 1 BvR 619/20 abgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Akte für Patienten freiwillig sei.

Zudem weise ich auf § 335 SGB V in der Fassung des PDSG hin:

(3) Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 bewirkt oder verweigert haben.

Das Anlegen der ePA verletzt des Weiteren mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 GG.

Art. 9 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gibt vor, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person untersagt ist. Sollten Sie der Meinung sein, dass die ePA sowie die darin zu führenden Daten unter die in Art. 9. Abs. 2 fallen, so bitte ich Sie hier entsprechende Nachweise zu liefern.

Die überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO, die im Mai 2024 unterzeichnet werden sollen, sehen vor, dass die WHO im Falle eines internationalen Gesundheitsnotstandes – den die WHO mangels Kontrollinstanz letztlich willkürlich ausrufen kann – umfassende Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsschutzes bis hin zur Medikation verfügen kann. Bereits jetzt kündigt die WHO den Zugriff auf unsere Patientenakten an, um darüber zu verfügen, ob z.B. individuelle Bewegungsfreiheit in Abhängigkeit vom Impfstatus gewährt wird. Die WHO ist eine demokratisch nicht legitimierte Staatenvereinigung, die zu 80% von Privatinvestoren aus der Pharmabranche finanziert wird. Dies alleine begründet meinen vehementen Widerspruch gegen den vorgesehenen Datenmissbrauch, gegen die Verletzung des Vertrauens zwischen meinen Ärzten und mir. Außerdem veranlasst mich das Vorhaben zu einer näheren Betrachtung des Umgangs mit meinen Daten. Hierzu bitte ich einige Fragen zu beantworten, dies insbesondere und explizit im Zusammenhang mit der ePA:

1) Welche personenbezogenen Daten ganz konkret werden bei Ihnen verarbeitet (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, medizinische Befunde) sowie

2) zu welchem Zweck werden Daten verarbeitet?

3) Welche Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet?

4) Wer sind die Empfänger bzw. welche Kategorien von Empfängern gibt es, die diese Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten sollen?

5) Welche Speicherdauer ist geplant bzw. welche Kriterien liegen der Bestimmung dieser Dauer zugrunde?

6) Informieren Sie mich bitte über das Recht auf Berichtigung oder Löschung der Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung,

7) über das Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DS-GVO,

8) über mein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde,

9) über die Herkunft der Daten.

10) Sollte eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling stattfinden, bitte ich um aussagekräftige Informationen über die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen solcher Verfahren.

11) Falls eine Datenübermittlung in Drittländer stattfindet, bitte ich um Informationen, zu welchem Zweck und welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO vorgesehen sind.

12) Wo befinden sich die Server, die zum Speichern der ePA angedacht sind?

13) Mit welchem Betriebssystem arbeitet die Versicherung? Sollten Sie mit Microsoft Windows arbeiten, wissen Sie sicherlich, dass Microsoft als Folge der AGB-Änderungen vom September 2023 ohne Ausnahme alle auf dem System erfassten Daten durchleuchtet und darüber verfügen kann. Wie trägt die Versicherung diesem Fakt Rechnung?

14) Grundsätzlich wie werden die digitalen Daten vom unbefugten Zugriff geschützt?

15) Jede App – auch die Versicherungs-App – sammelt persönliche Daten. Hier ergibt sich ein ganzes Themenkomplex:

a. Wo werden die durch die App gesammelten Daten abgelegt?

b. Welche Daten sammelt die App über die Versicherten?

c. Wie lange werden diese Daten gespeichert?

d. Was machen Dritte (die sog. Tracker und Analytics, wie z.B. Google, Functional Software, Inc.) mit meinen Daten? Beide Firmen sind in Amerika ansässig.

e. Werden die Daten auf amerikanischen Servern gespeichert?

f. Werden diese weiterverkauft?

16) Gerade Mobilgeräte, auf welchen die Apps installiert werden, ermöglichen Zugriff auf eine Fülle persönlicher Daten über die SIM-Karte. Dadurch ist Anonymisierung kaum möglich. Wie wird dieser Umstand insbesondere im Zusammenhang mit der ePA adressiert?

Abschließend bitte ich Sie hiermit, mir gemäß §15 DS-GVO eine Kopie meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen.

Ich bedanke mich für zeitnahe Beantwortung meiner Fragen und Bearbeitung meines Anliegens.

Mit freundlichen Grüßen

 

Opt-Out Musterbrief für die ePA, bei der nur die Weitergabe an das Forschungszenzrum untersagt wird:

 

Betreff: Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA) – Einschränkung der Datenweitergabe für Forschungszwecke

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und mich gegen die automatische Anlage der elektronischen Patientenakte (ePA) aussprechen. Gemäß der Opt-Out-Regelung, die ab Januar 2025 in Kraft tritt, möchte ich keine ePA nutzen12.

Allerdings möchte ich meine Datenweitergabe für Forschungszwecke einschränken. Ich widerspreche vorsorglich der Erhebung, Speicherung und Verwendung meiner Daten zum Befüllen der ePA für Forschungszwecke. Dies gilt ebenfalls für bereits vorliegende Daten. Ich möchte nicht, dass meine sensiblen Gesundheitsdaten uneingeschränkt an Dritte gelangen.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass mein Widerspruch berücksichtigt wurde und keine ePA für mich angelegt wird. Zudem bitte ich um eine schriftliche Bestätigung, dass meine Daten nicht zu Forschungszwecken weitergegeben werden. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Opt-Out Musterbrief für die ePA, bei der nur die Nuzung des eMP erlaubt wird:

 

Betreff: Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA) – Einschränkung auf die Nutzung des elektronischen Medikationsplans (eMP)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und mich gegen die automatische Anlage der elektronischen Patientenakte (ePA) aussprechen. Gemäß der Opt-Out-Regelung, die ab Januar 2025 in Kraft tritt, möchte ich keine ePA nutzen12.

Allerdings bin ich bereit, den elektronischen Medikationsplan (eMP) zu verwenden. Bitte beschränken Sie meine ePA ausschließlich auf die Nutzung des eMP. Ich möchte keine weiteren medizinischen Daten in der ePA speichern lassen.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass mein Widerspruch berücksichtigt wurde und meine ePA nur für den eMP freigeschaltet ist. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

Rechtlicher Hinweis

Diese allgemeinen Informationen sind nicht als Ersatz für eine rechtliche Beratung zu verstehen. Wenn Sie spezielle Fragen oder Bedenken haben, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Unsere Webseite bietet Musterbriefvorlagen an, die Ihnen als Vorlage dienen sollen. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung unserer Musterbriefvorlagen bestimmten rechtlichen Bestimmungen unterliegt.

Unsere Musterbriefvorlagen sind nur als allgemeine Information gedacht und sollten nicht als Ersatz für eine individuelle rechtliche Beratung verwendet werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass der von Ihnen verwendete Musterbrief den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht und auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist.

Die Nutzung unserer Musterbriefvorlagen stellt keine Garantie für den Erfolg eines Rechtsstreits oder eines anderen rechtlichen Verfahrens dar. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine sorgfältige rechtliche Analyse und eine entsprechende Vorbereitung.

Es ist auch wichtig zu verstehen, dass die Verwendung unserer Musterbriefvorlagen keine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten an Ihnen darstellt.

Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch die Verwendung unserer Musterbriefvorlagen entstehen können. Die Nutzung unserer Musterbriefvorlagen erfolgt auf eigenes Risiko.

 

 

Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wesentlicher Pfeiler einer vertrauensvollen und datenschutzgerechten Gesellschaft. Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 wurden die Rechte und Freiheiten der Einzelnen im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gestärkt. Eines der zentralen Rechte, die die DSGVO verankert, ist das Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15.

Dieses Recht ermöglicht es Ihnen als betroffene Person, von Unternehmen, Organisationen oder Behörden Auskunft darüber zu verlangen, welche Ihrer personenbezogenen Daten von ihnen verarbeitet werden und zu welchem Zweck. Um Ihnen dabei zu helfen, dieses Recht in Anspruch zu nehmen und effektiv auszuüben, haben wir für Sie eine Reihe von Musterbriefen vorbereitet.

Unsere Musterbriefe dienen als Leitfaden und Orientierungshilfe, um Ihr Auskunftsersuchen klar und präzise zu formulieren. Es ist wichtig, dass Sie Ihr Recht auf Auskunft kennen und nutzen, um ein besseres Verständnis darüber zu erlangen, wie und warum Ihre Daten verarbeitet werden.

Die nachfolgenden Musterbriefe bieten Ihnen verschiedene Vorlagen an, je nachdem, ob Sie Auskunft von einem Unternehmen, einer Organisation oder einer Behörde einfordern möchten. Bitte beachten Sie, dass die Ausübung dieses Rechts nicht nur Ihre persönlichen Datenschutzrechte stärkt, sondern auch dazu beiträgt, dass die Verantwortlichen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Transparenz nachkommen.

Wir möchten Sie ermutigen, Ihr Recht auf Auskunft wahrzunehmen und die Musterbriefe als praktische Hilfestellung zu nutzen. Mit einem gestärkten Bewusstsein für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten können Sie aktiv dazu beitragen, dass der Datenschutz in unserer digitalen Welt einen hohen Stellenwert behält.

Vielen Dank, dass Sie sich für das Thema Datenschutz interessieren und Ihre Rechte als betroffene Person wahrnehmen möchten. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Ausfüllen der Musterbriefe und hoffen, dass diese Ihnen dabei helfen, umfassende und verständliche Auskünfte zu erhalten.

 

Auskunftbegehren über der eigenen gespeicherten personenbezogenen Daten

Musterbriefvorlage DSGVO Auskunft

 

Sagen auch Sie: Nein zur TI!

Ein Informationsflyer zur elektronschen Patientenakte

 

Ergänzende Datensutzerklärung / Patientenverfügung

Eine ergänzende Datenschutzerklärung / Patientenverfügung für Ihren nächsten Arztbesuch

 

Widerspruchserklärung zum Anlegen einer elektronischen Patientenakte(ePA)

Musterbriefvorlage Widerspruch ePA

 

Rechtlicher Hinweis

Diese allgemeinen Informationen sind nicht als Ersatz für eine rechtliche Beratung zu verstehen. Wenn Sie spezielle Fragen oder Bedenken haben, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

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Unsere Musterbriefvorlagen sind nur als allgemeine Information gedacht und sollten nicht als Ersatz für eine individuelle rechtliche Beratung verwendet werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass der von Ihnen verwendete Musterbrief den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht und auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist.

Die Nutzung unserer Musterbriefvorlagen stellt keine Garantie für den Erfolg eines Rechtsstreits oder eines anderen rechtlichen Verfahrens dar. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine sorgfältige rechtliche Analyse und eine entsprechende Vorbereitung.

Es ist auch wichtig zu verstehen, dass die Verwendung unserer Musterbriefvorlagen keine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten an Ihnen darstellt.

Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch die Verwendung unserer Musterbriefvorlagen entstehen können. Die Nutzung unserer Musterbriefvorlagen erfolgt auf eigenes Risiko.

 

Anwendungen der telematischen Infrastruktur

elektronische Patientenakte (ePA)

elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA ermöglicht, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten schnell zur Verfügung stehen, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab. Die Zuleitung an die Krankenkasse übernimmt nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) basiert auf einem E-Mail-Verfahren und sorgt für den abgesicherten Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. medizinischen Einrichtungen.

elektronisches eRezept (eRx)

elektronisches eRezept (eRx)

Das E-Rezept kommt. Für gesetzlich Versicherte ist das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden.

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen.

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte ( eGK ) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Das Praxisverwaltungssystem - kurz PVS - gehört zur Grundausrüstung in jedem Praxismanagement. Die Software unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Organisation und Dokumentation der Praxisaufgaben

elektronischer Medikationsplan

elektronischer Medikationsplan

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit der Einführung des eMP können Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten mit der Einwilligung des Versicherten von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert werden.

TI-Messenger (TIM)

TI-Messenger (TIM)

Der TI-Messenger ermöglicht schnellen Austausch im Medizinwesen. Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können kurze aber wichtige Nachrichten im Medizinwesen künftig als Textnachrichten versendet werden

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