Musterbriefe

Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wesentlicher Pfeiler einer vertrauensvollen und datenschutzgerechten Gesellschaft. Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 wurden die Rechte und Freiheiten der Einzelnen im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gestärkt. Eines der zentralen Rechte, die die DSGVO verankert, ist das Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15.

Dieses Recht ermöglicht es Ihnen als betroffene Person, von Unternehmen, Organisationen oder Behörden Auskunft darüber zu verlangen, welche Ihrer personenbezogenen Daten von ihnen verarbeitet werden und zu welchem Zweck. Um Ihnen dabei zu helfen, dieses Recht in Anspruch zu nehmen und effektiv auszuüben, haben wir für Sie eine Reihe von Musterbriefen vorbereitet.

Unsere Musterbriefe dienen als Leitfaden und Orientierungshilfe, um Ihr Auskunftsersuchen klar und präzise zu formulieren. Es ist wichtig, dass Sie Ihr Recht auf Auskunft kennen und nutzen, um ein besseres Verständnis darüber zu erlangen, wie und warum Ihre Daten verarbeitet werden.

Die nachfolgenden Musterbriefe bieten Ihnen verschiedene Vorlagen an, je nachdem, ob Sie Auskunft von einem Unternehmen, einer Organisation oder einer Behörde einfordern möchten. Bitte beachten Sie, dass die Ausübung dieses Rechts nicht nur Ihre persönlichen Datenschutzrechte stärkt, sondern auch dazu beiträgt, dass die Verantwortlichen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Transparenz nachkommen.

Wir möchten Sie ermutigen, Ihr Recht auf Auskunft wahrzunehmen und die Musterbriefe als praktische Hilfestellung zu nutzen. Mit einem gestärkten Bewusstsein für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten können Sie aktiv dazu beitragen, dass der Datenschutz in unserer digitalen Welt einen hohen Stellenwert behält.

Vielen Dank, dass Sie sich für das Thema Datenschutz interessieren und Ihre Rechte als betroffene Person wahrnehmen möchten. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Ausfüllen der Musterbriefe und hoffen, dass diese Ihnen dabei helfen, umfassende und verständliche Auskünfte zu erhalten.

 

Auskunftbegehren über der eigenen gespeicherten personenbezogenen Daten

Musterbriefvorlage DSGVO Auskunft

 

Sagen auch Sie: Nein zur TI!

Ein Informationsflyer zur elektronschen Patientenakte

 

Ergänzende Datensutzerklärung / Patientenverfügung

Eine ergänzende Datenschutzerklärung / Patientenverfügung für Ihren nächsten Arztbesuch

 

Widerspruchserklärung zum Anlegen einer elektronischen Patientenakte(ePA)

Musterbriefvorlage Widerspruch ePA

 

Rechtlicher Hinweis

Diese allgemeinen Informationen sind nicht als Ersatz für eine rechtliche Beratung zu verstehen. Wenn Sie spezielle Fragen oder Bedenken haben, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Unsere Webseite bietet Musterbriefvorlagen an, die Ihnen als Vorlage dienen sollen. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung unserer Musterbriefvorlagen bestimmten rechtlichen Bestimmungen unterliegt.

Unsere Musterbriefvorlagen sind nur als allgemeine Information gedacht und sollten nicht als Ersatz für eine individuelle rechtliche Beratung verwendet werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass der von Ihnen verwendete Musterbrief den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht und auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist.

Die Nutzung unserer Musterbriefvorlagen stellt keine Garantie für den Erfolg eines Rechtsstreits oder eines anderen rechtlichen Verfahrens dar. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine sorgfältige rechtliche Analyse und eine entsprechende Vorbereitung.

Es ist auch wichtig zu verstehen, dass die Verwendung unserer Musterbriefvorlagen keine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten an Ihnen darstellt.

Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch die Verwendung unserer Musterbriefvorlagen entstehen können. Die Nutzung unserer Musterbriefvorlagen erfolgt auf eigenes Risiko.

 

Anwendungen der telematischen Infrastruktur

elektronische Patientenakte (ePA)

elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA ermöglicht, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten schnell zur Verfügung stehen, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab. Die Zuleitung an die Krankenkasse übernimmt nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) basiert auf einem E-Mail-Verfahren und sorgt für den abgesicherten Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. medizinischen Einrichtungen.

elektronisches eRezept (eRx)

elektronisches eRezept (eRx)

Das E-Rezept kommt. Für gesetzlich Versicherte ist das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden.

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen.

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte ( eGK ) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Das Praxisverwaltungssystem - kurz PVS - gehört zur Grundausrüstung in jedem Praxismanagement. Die Software unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Organisation und Dokumentation der Praxisaufgaben

elektronischer Medikationsplan

elektronischer Medikationsplan

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit der Einführung des eMP können Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten mit der Einwilligung des Versicherten von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert werden.

TI-Messenger (TIM)

TI-Messenger (TIM)

Der TI-Messenger ermöglicht schnellen Austausch im Medizinwesen. Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können kurze aber wichtige Nachrichten im Medizinwesen künftig als Textnachrichten versendet werden

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