Wem gehört die Gematik GmbH?

Die Gesellschafter der gematik sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Gematik Gesellschaftsanteile

 Das Bundesministerium für Gesundheit hält 51% der Gesellschafteranteile. Der GKV-Spitzenverband mit 22,05% der Anteile finanziert die Arbeit der gematik zu 93 Prozent mit einem Betrag in Höhe von 1,50 Euro pro Jahr je Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung (§ 316 Absatz 1 Satz 1 SGB V). Der Verband der Privaten Krankenversicherung trägt 7 Prozent der Finanzierung. Das Bundesministerium für Gesundheit hat diesen Betrag entsprechend dem Finanzbedarf (Mittelbedarf) der gematik und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit in den letzten Jahren durch die Rechtsverordnung jeweils angepasst. So wurde für das Jahr 2019 die Finanzierung durch die Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der „Gesellschaft für Telematik“ für das Jahr 2019 (TeleFinV 2019) auf 0,65 Euro je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung reduziert.

Die anderen 24,5% der Gesellschafteranteile verteilen sich auf die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer.

Für Entscheidungen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mehrheit von 51% nötig.

Was macht die Gematik?

Die gematik, gegründet im Januar 2005, hat die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte zur Aufgabe. Hierfür soll die gematik die übergreifenden IT-Standards für den Aufbau und den Betrieb der gemeinsamen Kommunikations-Infrastruktur aller Beteiligten im Gesundheitswesen entwickeln.

Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) ist ein Unternehmen, das im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen tätig ist. Die primären Aufgaben der gematik umfassen die Entwicklung, Einführung und den Betrieb der telematischen Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen. Dazu gehören unter anderem:

  • Entwicklung und Bereitstellung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): Die gematik ist verantwortlich für die technische Umsetzung der eGK, die als zentrales Instrument zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens dient. Die eGK speichert unter anderem Basisdaten der Versicherten, wie Name, Geburtsdatum und Versichertenstatus.
  • Betrieb und Wartung des Konnektors: Der Konnektor ist das zentrale Element der telematischen Infrastruktur und dient als Schnittstelle zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen. Die gematik ist verantwortlich für den Betrieb und die Wartung des Konnektors sowie für die Entwicklung und Aktualisierung der dafür benötigten Software.
  • Einführung und Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA): Die gematik ist verantwortlich für die Entwicklung und Einführung der ePA, die es Versicherten ermöglicht, ihre medizinischen Daten digital zu speichern und zu verwalten. Die gematik arbeitet eng mit den Leistungserbringern und den Patienten zusammen, um die Anforderungen an die ePA zu definieren und kontinuierlich zu verbessern.
  • Sicherstellung der Interoperabilität: Die gematik sorgt dafür, dass die verschiedenen Systeme und Anwendungen im Gesundheitswesen miteinander kommunizieren können. Dazu gehören unter anderem die Standards und Spezifikationen, die die gematik entwickelt und veröffentlicht.
  • Datensicherheit und Datenschutz: Die gematik stellt sicher, dass die telematischen Systeme im Gesundheitswesen hohen Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz genügen. Dazu gehört unter anderem die Entwicklung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten und die Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden.
Wer finanziert die Gematik?

Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) wird gemäß § 291a Abs. 7 SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen finanziert. Die Finanzierung erfolgt über einen von den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen gemeinsam getragenen Fonds, der von der gematik verwaltet wird.

Die Kosten für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung der telematischen Infrastruktur werden aus diesem Fonds finanziert. Dazu gehören unter anderem die Entwicklung und Bereitstellung der elektronischen Gesundheitskarte, des Konnektors und der elektronischen Patientenakte sowie die Einführung von weiteren digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen.

Die Finanzierung erfolgt auf Basis eines festgelegten Budgets, das von den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen gemeinsam beschlossen wird. Die gematik ist verpflichtet, die Finanzmittel wirtschaftlich und sparsam einzusetzen und regelmäßig über die Verwendung der Mittel zu berichten.

Der TI Zeitplan

01.07.2021
< >ePA 1.0

 Start der elektronischen PatientenakteePA

01.10.2021
< >eAU 1.0 verpflichtende Einführung

eAU eAU per KIM vom ausstellendem Arzt an die Krankenkasse

01.01.2022
< >ePA 2.0

ePA Patienten können Zugriffsrechte vergeben

01.01.2022
< >eRezept Testphase

eRezept Apothekenpflichtige Arzneimittel

01.01.2022
< >Sanktionen

Sanktionen für stationäre und teilstationäre Fälle, wenn das Krankenhaus zu diesem Zeitpunkt noch nicht an die TI angeschlossen ist. (Stand 14.10.21)

01.07.2022
< >eAU 2.0

eAU geplanter Start - eAU von Krankenkasse zum Arbeitgeber.

(Start wurde auf unbestimmte Zeit verschoben)

01.09.2022
< >eRezept Rollout

eRezept Rollout als Testphase in der KV Region Westfalen-Lippe

01.01.2023
< >eAU 2.0

eAU eAU (Krankenkasse an Arbeitgeber

2023
< >geplant für 2023

eRezept eRezept 1.5 (Mehrfachverordnung, Direktzuweisung, eGK)

KIM KIM 1,5 (<500MB)

eAU ePA 2.5 (Datenspende, Zugriff Organspende, Impfpass, Mutterpass, eU-Heft, Zahnbonusheft)

TIM TIM 1.0 für Leistungserbringer

2024
< >geplant für 2024

eRezept eRezept 2.0 (DiGAs)

ePM eMP 2.0 (online)

TIM TIM 2.0 auch für Versicherte)

ePA ePA 3.0 (Aktensystem ePA, ePKA, eMP)


EU:  eRezept; Patientenkurzakte, Digitale Identität

2025
< >geplant für 2025

eRezept eRezept 3.0 (BTM)

TIM TIM 2.0 auch für Versicherte)

Anwendungen der telematischen Infrastruktur

elektronische Patientenakte (ePA)

elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA ermöglicht, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten schnell zur Verfügung stehen, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab. Die Zuleitung an die Krankenkasse übernimmt nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) basiert auf einem E-Mail-Verfahren und sorgt für den abgesicherten Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. medizinischen Einrichtungen.

elektronisches eRezept (eRx)

elektronisches eRezept (eRx)

Das E-Rezept kommt. Für gesetzlich Versicherte ist das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden.

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen.

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte ( eGK ) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Das Praxisverwaltungssystem - kurz PVS - gehört zur Grundausrüstung in jedem Praxismanagement. Die Software unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Organisation und Dokumentation der Praxisaufgaben

elektronischer Medikationsplan

elektronischer Medikationsplan

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit der Einführung des eMP können Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten mit der Einwilligung des Versicherten von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert werden.

TI-Messenger (TIM)

TI-Messenger (TIM)

Der TI-Messenger ermöglicht schnellen Austausch im Medizinwesen. Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können kurze aber wichtige Nachrichten im Medizinwesen künftig als Textnachrichten versendet werden

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