elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Bisher sind Sie gewohnt 3 Durchschläge von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erhalten bei einer Krankschreibung. 1 Exemplar für Sie, eins für die Krankenkasse und eins für den Arbeitgeber. Bei diesem Verfahren sind sie verantwortlich dafür, das die Bescheinigungen bei Ihrer Krankenkasse und bei Ihrem Arbeitgeber ankommt.

Bei der eAU erhalten Sie nur noch einen Ausdruck und die Krankenkasse erhält diese elektronisch über den KIM-Dienst. Die Krankenkasse stellt dann Ihren Arbeitgeber die eAU zum Download zur Verfügung.

Bei diesem Verfahren kann der Patient nicht mehr sehen, was tatsächlich bei seinem Arbeitgeber ankommt!

Ablauf ab 1. Januar 2023

eRx Ablauf

1a Versicherter geht zum Arzt/Zahnarzt und Arzt/Zahnarzt stellt Arbeitsunfähigkeit fest oder
1b Versicherter wird stationär im Krankenhaus aufgenommen
2 Arzt/Zahnarzt stellt Ausdruck der eAU-Daten für Versicherten bereit
3 Versicherter meldet sich unverzüglich beim Arbeitgeber arbeitsunfähig
4a Arzt/Zahnarzt übermittelt eAU spätestens am Ende des Tages an die Krankenkasse oder
4b Krankenhaus übermittelt Zeit des stationären Aufenthalts an die Krankenkasse
5 Arbeitgeber/Steuerberater fragt eAU über GKV Kommunikationsserver bei Krankenkasse an
6 Krankenkasse stellt eAU auf GKV-Kommunikationsserver zur Abholung bereit und Arbeitgeber/Steuerberater holt diese ab

 

Kann ein Patient die Ausstellung einer eAU verbieten und im Gegenzug die alte papiergebundene Form fordern?

Ein Patient kann die Ausstellung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nicht einfach verbieten und stattdessen die Ausstellung einer papiergebundenen AU verlangen. Gemäß § 5 Abs. 1a der Verordnung zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU-VO) haben Ärzte seit dem 1. Januar 2021 die Pflicht, die AU elektronisch an die Krankenkasse des Patienten zu übermitteln.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Patient die eAU verweigert, indem er die Datenfreigabe für den elektronischen Versand an die Krankenkasse nicht erteilt. In diesem Fall muss der Arzt eine papiergebundene AU ausstellen und dem Patienten aushändigen.

Allerdings sollte beachtet werden, dass die elektronische Übermittlung der AU in der Regel schneller und effizienter ist als die papiergebundene Variante. Die eAU kann direkt an die Krankenkasse übermittelt werden, was zu einer schnelleren Bearbeitung und Auszahlung des Krankengeldes führen kann.

Anwendungen der telematischen Infrastruktur

elektronische Patientenakte (ePA)

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Die ePA ermöglicht, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten schnell zur Verfügung stehen, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab. Die Zuleitung an die Krankenkasse übernimmt nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) basiert auf einem E-Mail-Verfahren und sorgt für den abgesicherten Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. medizinischen Einrichtungen.

elektronisches eRezept (eRx)

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Das E-Rezept kommt. Für gesetzlich Versicherte ist das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden.

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

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Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen.

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte ( eGK ) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Das Praxisverwaltungssystem - kurz PVS - gehört zur Grundausrüstung in jedem Praxismanagement. Die Software unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Organisation und Dokumentation der Praxisaufgaben

elektronischer Medikationsplan

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Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit der Einführung des eMP können Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten mit der Einwilligung des Versicherten von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert werden.

TI-Messenger (TIM)

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Der TI-Messenger ermöglicht schnellen Austausch im Medizinwesen. Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können kurze aber wichtige Nachrichten im Medizinwesen künftig als Textnachrichten versendet werden

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