Praxisverwaltungssystem (PVS)

Dass die telematische Infrastruktur (TI) und das Praxisverwaltungssystem (PVS) in Verbindung mit Gematik-Anwendungen Patientendaten in Gefahr bringen, ist längst bekannt.

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Welche Gesetze gibt es um das PVS herum?

Die wichtigste Information ist schon einmal, dass es keine Gesetze gibt, die eine Arzt-Praxis zur Nutzung des Praxisverwaltungssystems (PVS) zwingt. Jedoch, wer eins nutzt, der ist gesetzlich verpflichtet, TI-Module der Gematik implementiert zu haben. Dieser Umstand macht es möglich, die Sanktionierung zur Honorarkürzung zu umgehen! Aber dies geht auch auf Kosten des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung des GKV versicherten Patienten, sofern keine Einwilligung seitens des Patienten eingeholt wird. Wer nun aber sagt, dass die GKV von einer Praxis verlangt, die Abrechnung ausschließlich digital zu übertragen, der irrt sich. Im § 295 SGB V Abs1. Satz 3 heißt es:

in den Abrechnungsunterlagen sowie auf den Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung ihre Arztnummer, in Überweisungsfällen die Arztnummer des überweisenden Arztes und bei der Abrechnung von Leistungen nach § 73 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 die Arztnummer des Arztes, bei dem der Termin vermittelt wurde, sowie die Angaben nach § 291a Absatz 2 Nummer 1 bis 10 maschinenlesbar

Maschinenlesbar heißt nicht, dass die Abrechnung sofort auch digital sein muss!

Ein Widerstand ist möglich. Der Patient sollte die freie Wahl erhalten, sich für oder gegen Datenverarbeitung seiner Patientendaten über PVS mit Gematik Anwendungen zu entscheiden. Die zuständige Regelung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß DSGVO wird hier leider stets vergessen.
Wenn Ärzte die Ursachen, an denen sie beteiligt sind (PVS!), verdrängen, keinen Widerstand leisten, wirds mit der Zeit noch schlimmer werden. Eine Pflicht, über PVS und ärztliche Dokumentationssystem Daten in ePA ohne Zustimmung des Patienten zu übertragen, ist rechtsethisch verwerflich.
Machen Sie sich stark für eine informationelle Selbstbestimmung in ihrer Praxis als auch für Ihre Patienten!

Überwachung und Kontrolle im Namen der Gesundheit

Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) als auch der elektronischen Patientenakte (ePA) werden in Zukunft immer mehr Entscheidungen von technischen Systemen getroffen und Ärztinnen und Ärzte werden zu Verwalter von Krankheiten. Das Prinzip der solidarischen Krankenversicherung als wichtige Säule des Sozialstaates wird dabei aufgeweicht. Solidarische Versicherungen verteilen individuelle Kosten für Erkrankungen auf die gesamte Gesellschaft, sodass jede einzelne Person finanziell vertretbar belastet wird, auch bei individuell nicht bezahlbaren Krankheitsfällen.

 

Anwendungen der telematischen Infrastruktur

elektronische Patientenakte (ePA)

elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA ermöglicht, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten schnell zur Verfügung stehen, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab. Die Zuleitung an die Krankenkasse übernimmt nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) basiert auf einem E-Mail-Verfahren und sorgt für den abgesicherten Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. medizinischen Einrichtungen.

elektronisches eRezept (eRx)

elektronisches eRezept (eRx)

Das E-Rezept kommt. Für gesetzlich Versicherte ist das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden.

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen.

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte ( eGK ) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Das Praxisverwaltungssystem - kurz PVS - gehört zur Grundausrüstung in jedem Praxismanagement. Die Software unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Organisation und Dokumentation der Praxisaufgaben

elektronischer Medikationsplan

elektronischer Medikationsplan

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit der Einführung des eMP können Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten mit der Einwilligung des Versicherten von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert werden.

TI-Messenger (TIM)

TI-Messenger (TIM)

Der TI-Messenger ermöglicht schnellen Austausch im Medizinwesen. Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können kurze aber wichtige Nachrichten im Medizinwesen künftig als Textnachrichten versendet werden

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