Ein TI-Faktencheck und Ratgeber. Die meisten Arztpraxen an der TI nutzen den Parallelbetrieb!
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Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was mit ihren Gesundheitsdaten geschieht und wie sicher sie gespeichert werden?
In einer zunehmend digitalisierten Welt, in der Gesundheitsdaten einen immer bedeutenderen Platz einnehmen, ist es von großer Relevanz, sich Gedanken darüber zu machen, was mit unseren persönlichen Gesundheitsinformationen geschieht und wie sicher sie verwahrt werden. Die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens hat dazu geführt, dass unsere medizinischen Daten in elektronischer Form gespeichert, übertragen und ausgewertet werden. Dabei entstehen Fragen und Bedenken bezüglich des Datenschutzes, der Privatsphäre und der Sicherheit dieser hochsensiblen Informationen. Diese Webseite lädt dazu ein, über die Bedeutung und die Herausforderungen im Umgang mit Gesundheitsdaten nachzudenken und stellt die Frage in den Raum, ob sie sich bereits mit diesem wichtigen Thema auseinandergesetzt haben.
Seit dem 01.01.2021 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Sie stellt das Herzstück der telematischen Infrastruktur dar. Diese Akte ist eine sektorenübergreifende digitale Dokumentensammlung unter der Kontrolle der Versicherten.
Seit dem 01.01.2022 können Patienten selber bestimmen, welcher Arzt welche Dateien sehen darf. Hierzu vergibt er entsprechende Rechte in seiner App auf dem Smartphone.
Auch Patienten können selber Dateien in der ePA speichern. Alle Dateien werden sofort beim Hochladen verschlüsselt. Das hört sich im ersten Augenblick auch gut an. Wer aber nun auch über den Tellerrand schaut, der weiß auch, dass diese Dateien mit Viren und Trojaner behaftet sein können. Auch die werden sofort verschlüsselt, was ein Scannen / Überprüfen der Dateien unmöglich macht.
Wenn jetzt ein Arzt, nach Erhalt der entsprechenden Freigabe eine solche Datei herunterlädt, dann wird die Datei gleichzeitig entschlüsselt. Somit können Viren und Trojaner in Praxen und Krankenhäuser gelangen und gefährden die Daten aller Patienten innerhalb der Praxis! Dabei sind Informationen über unsere Gesundheit gehören zu den sensibelsten Daten, die über uns gespeichert werden. Deshalb müssen sie besonders gut geschützt werden. Darüberhinaus veralten Verschlüsselungsalgorithmen relativ schnell und sind dann nicht mehr sicher. Das heißt, eigentlich müssten die ePA-Inhalte regelmäßig in einer sicheren Umgebung ent- und mit einem aktuelleren Algorithmus neu verschlüsselt werden. Außerdem können einmal geleakte ePA-Daten zu einem späteren Zeitpunkt entschlüsselt werden, wenn der verwendete Algorithmus gebrochen ist.
Entsolidarisierung und Kommerzialisierung.
In Zukunft werden Patienten mehr und mehr zu Kunden degradiert und Ärzte zu Händler der Gesundheitsindustrie. Mit der elektronischen Gesundheitskarte, der telematischen Infrastruktur und dem „E-Health-Gesetz“ soll die Basis gelegt werden für eine Gesundheitsversorgung, die sich immer stärker an Kosten- und Nutzen orientiert. Dazu werden Daten von Patienten und Ärzten benötigt. „E-Health“ ist keine Innovation im Gesundheitswesen, sondern vor allem ein Milliarden-Geschäft für Versicherungen, IT-Dienstleister und private Gesundheits-Dienstleister.
Zwischen 2008 und 2020 hat alleine die Gematik 629,4 Mio. € ausgegeben, ohne dass nur ein einziger Patient einen Nutzen davon hatte! Im Gegenzug wurde die Pflege in den Krankenhäusern und Altersheimen so weit heruntergewirtschaftet, dass so gut wie niemand mehr diesen Beruf erlernen möchte. Das ausgegebene Geld hätte ausgereicht, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Möchten Sie im Alter von einem Roboter umsorgt werden, der wie nach einem Zeittakt mal kurz reinschaut und sofort verschwinden muss?
Als Erstes wurde mit der eGK gestartet und nun folgt(e) die schrittweise Einführung von ePA, eAU, eRezept (Rx) sowie die Messanger KIM und TIM.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte und der Einführung der elektronischen Patientenakte verliert der Patient seine Souveränität / sein Selbstbestimmungsrecht und wird durch die digitale Identität völlig zum gläsernen Patient.
Unnötige Doppeluntersuchungen werden nur als Grund vorgeschoben, denn es geben keine belastbaren Untersuchungen die das beweisen. Ebenfalls wird nicht beachtet, das Patienten sich eine Zweitmeinung einholen können. Wenn diese Untersuchung neutral stattfinden sollen, werden die Untersuchungen auch wiederholt.
Die viel gefährlichere zentrale Speicherung auf Server, zu denen viele Tausend Berechtigte und Scheinberechtigte Zugang haben, steht in keinem Verhältnis zur Notwendigkeit.
Daher wird ein informierter Patient, der alle Fakten kennt, Nein zur TI sagen. Die TI versucht nur dem Datenschutz gerecht zu werden, dabei werden jedoch soziale Aspekte und Menschenrechte außer Acht gelassen.
#NeinZurTI weil die TI #GesundheitsdatenInGefahr bringt!
#PatientenrechteInGefahr
#PatientendatenInGefahr
#SelbstbestimmungsrechtInGefahr
Wir fordern die Wiederherstellung der informationellen Selbstbestimmung der eigenen Datenspeicherung und ein Eigentumsrecht von Gesundheitsdaten zugunsten des Patienten. Informationen des Gesundheitszustandes eines Patienten sind ein immer geachtetes "Allgemeingut" und gehört zur Würde eines jedem Menschen, auf das dritte nur mit Zustimmung des Patienten erfolgen darf. Alles andere betrachten wir als rechtsethische Entgleisung!
Rechtsgrundlage: Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83
Art. 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. [...]
Art. 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(aus: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
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Bei dem Parallelbetrieb ist das Intranet der Praxis, über der das Praxisverwaltungssystem PVS betrieben wird, mit einem Konnektor als auch einem Internet Router verbunden.
Die Verbindung über den Konnektor wird stets via VPN betrieben. Diese Verbindungsart ist relativ sicher aufgrund der Verschlüsselung. Jedoch wenn Viren oder Trojaner eingespeist werden, ändert sich die Sicherheitslage sofort!
Viren und Trojaner werden ebenfalls verschlüsselt und gelangen so in die Praxen. Praxen benötigen jedoch auch Updates für ihr System und das wird über die Leitung des Internets heruntergeladen. Die Viren und Trojaner haben somit ein leichtes Spiel und gefährden die Patientendaten innerhalb der Praxis.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KVB) hat gemäß § 75 SGB Richtlinien erstellt, die als Mindestanforderung zur IT-Sicherheit in den Praxen sicherstellt. Schauen Sie sich die Richtlinien an und betrachten Sie dann den nächsten Arztbesuch, kritisch.
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Ab Januar 2025 erhalten alle gesetzlichen Krankenversicherten, die nicht widersprechen, automatisch eine zentrale elektronische Patientenakte (ePA). Privat krankenversicherte Menschen sind von dieser gesetzlichen Neuregelung nicht betroffen. Ärzt*innen und anderes medizinisches Personal sind gesetzlich verpflichtet, die ePA mit den Behandlungsdaten ihrer Patient*innen zu füllen.
Derzeit verschicken die gesetzlichen Krankenkassen Informationen, in denen sie die ePA als wichtiges Instrument zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bewerben. Die ePA hat jedoch gravierende Schwächen, die nicht nur aus Datenschutzsicht einen Widerspruch notwendig machen, um die sensiblen personenbezogenen und medizinischen Daten zu schützen.
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Die Implementierung der elektronischen Patientenakte (ePA) stellt einen zeitgemäßen Ansatz zur digitalen Verwaltung von Gesundheitsinformationen dar. Derzeit machen nur eine geringe Anzahl von Patienten von dieser elektronischen Option Gebrauch, doch bis zum Jahr 2025 soll sie für alle gesetzlich Versicherten obligatorisch sein. Dennoch haben Patienten das Recht, gegen die ePA Einspruch zu erheben und so ihre Daten zu sichern. Informationen darüber, wie Sie der ePA widersprechen und weitere Maßnahmen gegen Datenverletzungen ergreifen können, finden Sie in diesem Artikel.
Weiterlesen: Elektronische Patientenakte (ePA) Widerspruch – Datenspeicherung verhindern
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In einer Ära, die von beispiellosem technologischem Fortschritt und digitaler Vernetzung geprägt ist, sind wir Zeugen einer kontinuierlichen Botschaft von Big Tech, Big Pharma, bedeutenden Stiftungen, Regierungen und den Medien. Diese Botschaft lautet: Daten werden unsere Gesundheitsvorsorge revolutionieren, sie besser, bequemer und kostengünstiger machen – und letztendlich werden sie uns alle gesünder machen. Darüber hinaus wird uns unaufhörlich erklärt, dass die Digitalisierung des Gesundheitssystems alternativlos ist, da unsere traditionellen Gesundheitssysteme andernfalls über kurz oder lang zusammenbrechen würden.
Doch stellt sich inmitten dieser optimistischen Prognosen eine fundamentale Frage: Geht es hier wirklich ausschließlich um unsere Gesundheit? Oder verbergen sich hinter diesen Versprechen und Plänen womöglich andere, weniger offensichtliche Interessen? Dieser Bericht wird sich intensiv mit dieser Frage auseinandersetzen und versuchen, Licht in den Schatten zu bringen, der oft die Interaktionen zwischen Big Tech, Big Pharma, Wohltätigkeitsorganisationen, Regierungen und den Medien umgibt.
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Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ein zentrales Element der digitalen Gesundheitsinfrastruktur in Deutschland darstellen. Sie soll eine umfassende und sichere Speicherung sowie den Austausch von Gesundheitsdaten ermöglichen, was die Effizienz und Qualität der medizinischen Versorgung verbessern könnte. In diesem Kontext ist das Opt-Out-Verfahren ein kontrovers diskutiertes Thema. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, bei dem Bürger automatisch in das System einbezogen werden, es sei denn, sie widersprechen aktiv (Opt-Out). Die zentrale Fragestellung in diesem Beitrag lautet: Stellt das Opt-Out-Verfahren eine aktive Zustimmung des Patienten dar und ist ein solcher Eingriff unter Berücksichtigung der Menschenwürde verfassungsgemäß?