- Kategorie: elektronischer Medikationsplan (ePM)
Die Medikation von Patientinnen und Patienten sowie mögliche Allergien und Unverträglichkeiten - mit dem elektronischen Medikationsplan (eMP) sind diese Informationen direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Der eMP ist damit eine digitale Weiterentwicklung des bereits im Oktober 2016 eingeführten bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Den eMP müssen sowohl Haus- als auch Fachärzte aktualisieren.
Nachfolgende Angaben werden im elektronischen Medikationsplan (eMP) gespeichert:
- Angaben zur Patientin oder zum Patienten
- Angaben zur Medikation (verordnete und selbst erworbene Arzneimittel, eventuell auch in der Vergangenheit eingenommene Arzneimittel): Es werden unter anderem der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund und sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt.
- Medikationsrelevante Daten (Allergien und Unverträglichkeiten, wichtige andere medizinische Angaben zum Versicherten)
- Hinweise und Informationen für andere Ärzte oder Apotheker
Der Speicherort für den elektronischen Medikationsplan (eMP) ist die elektronische Patientenakte (ePA), die Teil der Telematikinfrastruktur (TI) ist. Die ePA ist ein zentraler Speicherort für medizinische Daten, einschließlich des eMP, und wird auf sicheren Servern in Deutschland gespeichert.
Die genaue technische Infrastruktur und der genaue Standort der Server können je nach Anbieter der TI und der jeweiligen Implementierung variieren. In der Regel werden die Daten jedoch in hochsicheren Rechenzentren in Deutschland gespeichert, um den Datenschutz und die Datensicherheit gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten.
Patienten haben das Recht, den Zugriff auf ihre ePA und den eMP zu kontrollieren und zu entscheiden, wer auf ihre medizinischen Daten zugreifen darf. Dies kann durch das Festlegen von Zugriffsrechten und das Einholen der ausdrücklichen Zustimmung des Patienten geschehen.
Ist der elektonischer Medikationsplan gesetzlich verpflichtend?
Ja, der elektronische Medikationsplan (eMP) ist gesetzlich verpflichtend. Gemäß § 31a Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) sind Ärzte und Apotheker dazu verpflichtet, den elektronischen Medikationsplan zu nutzen und Informationen über die verordneten Medikamente digital zu dokumentieren.
Der elektronische Medikationsplan wurde eingeführt, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern und eine bessere Koordination zwischen den beteiligten Akteuren zu ermöglichen. Der eMP bietet eine zentrale und elektronische Übersicht über die verordneten Medikamente eines Patienten, einschließlich Dosierungen, Einnahmezeiten und möglicher Wechselwirkungen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der elektronische Medikationsplan nicht verwechselt werden sollte mit der elektronischen Patientenakte (ePA). Der eMP ist ein spezifischer Bestandteil der TI und dient der digitalen Verwaltung von Medikationsdaten. Die Nutzung des eMP ist für Ärzte und Apotheker verpflichtend, um eine lückenlose und sichere Medikamentenversorgung zu gewährleisten.
Patienten haben das Recht, ihre Medikationsdaten im eMP einzusehen und gegebenenfalls zu kontrollieren. Sie können auch Änderungen oder Korrekturen an den verordneten Medikamenten verlangen. Es ist wichtig, dies mit dem behandelnden Arzt oder Apotheker zu besprechen, um sicherzustellen, dass die Medikationsdaten korrekt und aktuell sind.