elektronischer Medikationsplan (ePM)

Die Medikation von Patientinnen und Patienten sowie mögliche Allergien und Unverträglichkeiten - mit dem elektronischen Medikationsplan (eMP) sind diese Informationen direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Der eMP ist damit eine digitale Weiterentwicklung des bereits im Oktober 2016 eingeführten bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Den eMP müssen sowohl Haus- als auch Fachärzte aktualisieren.

Nachfolgende Angaben werden im elektronischen Medikationsplan (eMP) gespeichert:

  • Angaben zur Patientin oder zum Patienten
  • Angaben zur Medikation (verordnete und selbst erworbene Arzneimittel, eventuell auch in der Vergangenheit eingenommene Arzneimittel): Es werden unter anderem der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund und sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt.
  • Medikationsrelevante Daten (Allergien und Unverträglichkeiten, wichtige andere medizinische Angaben zum Versicherten)
  • Hinweise und Informationen für andere Ärzte oder Apotheker

Der Speicherort für den elektronischen Medikationsplan (eMP) ist die elektronische Patientenakte (ePA), die Teil der Telematikinfrastruktur (TI) ist. Die ePA ist ein zentraler Speicherort für medizinische Daten, einschließlich des eMP, und wird auf sicheren Servern in Deutschland gespeichert.

Die genaue technische Infrastruktur und der genaue Standort der Server können je nach Anbieter der TI und der jeweiligen Implementierung variieren. In der Regel werden die Daten jedoch in hochsicheren Rechenzentren in Deutschland gespeichert, um den Datenschutz und die Datensicherheit gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten.

Patienten haben das Recht, den Zugriff auf ihre ePA und den eMP zu kontrollieren und zu entscheiden, wer auf ihre medizinischen Daten zugreifen darf. Dies kann durch das Festlegen von Zugriffsrechten und das Einholen der ausdrücklichen Zustimmung des Patienten geschehen.

Ist der elektonischer Medikationsplan gesetzlich verpflichtend?

 Ja, der elektronische Medikationsplan (eMP) ist gesetzlich verpflichtend. Gemäß § 31a Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) sind Ärzte und Apotheker dazu verpflichtet, den elektronischen Medikationsplan zu nutzen und Informationen über die verordneten Medikamente digital zu dokumentieren.

Der elektronische Medikationsplan wurde eingeführt, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern und eine bessere Koordination zwischen den beteiligten Akteuren zu ermöglichen. Der eMP bietet eine zentrale und elektronische Übersicht über die verordneten Medikamente eines Patienten, einschließlich Dosierungen, Einnahmezeiten und möglicher Wechselwirkungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der elektronische Medikationsplan nicht verwechselt werden sollte mit der elektronischen Patientenakte (ePA). Der eMP ist ein spezifischer Bestandteil der TI und dient der digitalen Verwaltung von Medikationsdaten. Die Nutzung des eMP ist für Ärzte und Apotheker verpflichtend, um eine lückenlose und sichere Medikamentenversorgung zu gewährleisten.

Patienten haben das Recht, ihre Medikationsdaten im eMP einzusehen und gegebenenfalls zu kontrollieren. Sie können auch Änderungen oder Korrekturen an den verordneten Medikamenten verlangen. Es ist wichtig, dies mit dem behandelnden Arzt oder Apotheker zu besprechen, um sicherzustellen, dass die Medikationsdaten korrekt und aktuell sind.

 

Anwendungen der telematischen Infrastruktur

elektronische Patientenakte (ePA)

elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA ermöglicht, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten schnell zur Verfügung stehen, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab. Die Zuleitung an die Krankenkasse übernimmt nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) basiert auf einem E-Mail-Verfahren und sorgt für den abgesicherten Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. medizinischen Einrichtungen.

elektronisches eRezept (eRx)

elektronisches eRezept (eRx)

Das E-Rezept kommt. Für gesetzlich Versicherte ist das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden.

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen.

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte ( eGK ) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Das Praxisverwaltungssystem - kurz PVS - gehört zur Grundausrüstung in jedem Praxismanagement. Die Software unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Organisation und Dokumentation der Praxisaufgaben

elektronischer Medikationsplan

elektronischer Medikationsplan

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit der Einführung des eMP können Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten mit der Einwilligung des Versicherten von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert werden.

TI-Messenger (TIM)

TI-Messenger (TIM)

Der TI-Messenger ermöglicht schnellen Austausch im Medizinwesen. Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können kurze aber wichtige Nachrichten im Medizinwesen künftig als Textnachrichten versendet werden