eGK MusterAm 15. Januar 2025 tritt in Deutschland eine Regelung in Kraft, die vorsieht, dass das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in ein Lesegerät gleichzeitig als aktive Zustimmung zur Zugriffserteilung auf die elektronische Patientenakte (ePA) gewertet wird. Dieses Thema wirft wichtige rechtliche, ethische und datenschutzrechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Dieser Bericht analysiert die rechtliche Vertretbarkeit dieser Maßnahme und untersucht, inwieweit sie den ethischen Grundsätzen und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Patienten entspricht.

ePA04Nachfolgendes Informationsmaterial nach § 343 Abs.1a SGB V muss künftig Ihre Krankenkasse zur Verfügung stellen:

Ich möchte nicht, dass eine ePA für mich angelegt wird. Was muss ich tun?

Im Rahmen der Einführung der Widerspruchslösung für die ePA sieht der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist von 6 Wochen gegen die Einrichtung der ePA vor, nachdem Ihnen entsprechende Informationen von Ihrer Krankenkasse übermittelt wurden. Das gleiche Verfahren gilt auch, wenn Sie erstmalig Kontakt mit der gesetzlichen Krankenversicherung haben.
Wenn Sie also keine ePA haben möchten, widersprechen Sie der Bereitstellung gegenüber Ihrer Krankenkasse. Nähere Informationen zum Verfahren erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

ePADas Digital-Gesetz (DigiG) wurde am 2. Februar 2024 vom Deutschen Bundesrat genehmigt. Das Gesetz legt unter anderem fest, dass die ePA Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet wird. Wer eine ePA dann nicht haben möchte, kann dagegen Einspruch erheben („Opt-out“). Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten vorher darüber aufklären und ihnen die Möglichkeit zum Einspruch geben.

1. Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammlung von Gesundheitsdaten, die seit dem 1. Januar 2021 für jeden gesetzlich Versicherten in Deutschland verfügbar ist. Ärzte, Apotheker und andere medizinische Fachkräfte können darauf zugreifen, um wichtige Informationen über die Gesundheit eines Patienten zu erhalten.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammlung von Gesundheitsdaten, die für jeden gesetzlich Versicherten in Deutschland seit dem 1. Januar 2021 verfügbar ist. Die ePA kann viele Vorteile bieten, aber es gibt auch einige Risiken, die man kennen sollte.

Was ist die ePA und was sind ihre Vorteile?

Die ePA ist eine zentrale Sammlung von Gesundheitsdaten, die für den Patienten, Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister zugänglich sind. Der Patient kann selbst entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert werden sollen. Die ePA ermöglicht es den Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern, wichtige medizinische Informationen schnell und einfach zu finden und auszutauschen. Die ePA kann auch dabei helfen, unnötige Untersuchungen und Behandlungen zu vermeiden und die Qualität der Gesundheitsversorgung insgesamt zu verbessern.

Was sind die Risiken der ePA?
Im Opt-Out-Modell bei der elektronischen Patientenakte (ePA) bedeutet, dass alle Versicherten automatisch für die ePA registriert werden und aktiv widersprechen müssen, wenn sie nicht möchten, dass ihre Daten in der ePA gespeichert werden.

Ein solches Modell wird kontrovers diskutiert, und es gibt gute Gründe, die gegen eine solche Regelung sprechen. Hier sind einige davon:

Seite 1 von 2

Anwendungen der telematischen Infrastruktur

elektronische Patientenakte (ePA)

elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA ermöglicht, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten schnell zur Verfügung stehen, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab. Die Zuleitung an die Krankenkasse übernimmt nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) basiert auf einem E-Mail-Verfahren und sorgt für den abgesicherten Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. medizinischen Einrichtungen.

elektronisches eRezept (eRx)

elektronisches eRezept (eRx)

Das E-Rezept kommt. Für gesetzlich Versicherte ist das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden.

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen.

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte ( eGK ) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Das Praxisverwaltungssystem - kurz PVS - gehört zur Grundausrüstung in jedem Praxismanagement. Die Software unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Organisation und Dokumentation der Praxisaufgaben

elektronischer Medikationsplan

elektronischer Medikationsplan

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit der Einführung des eMP können Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten mit der Einwilligung des Versicherten von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert werden.

TI-Messenger (TIM)

TI-Messenger (TIM)

Der TI-Messenger ermöglicht schnellen Austausch im Medizinwesen. Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können kurze aber wichtige Nachrichten im Medizinwesen künftig als Textnachrichten versendet werden

Wichtige Informationen zur ePA

Die elektronische Patientenakte (ePA): Gematik
Elektronische Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V: GKV Spitzenverband

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.