1. Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammlung von Gesundheitsdaten, die seit dem 1. Januar 2021 für jeden gesetzlich Versicherten in Deutschland verfügbar ist. Ärzte, Apotheker und andere medizinische Fachkräfte können darauf zugreifen, um wichtige Informationen über die Gesundheit eines Patienten zu erhalten.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammlung von Gesundheitsdaten, die für jeden gesetzlich Versicherten in Deutschland seit dem 1. Januar 2021 verfügbar ist. Die ePA kann viele Vorteile bieten, aber es gibt auch einige Risiken, die man kennen sollte.

Was ist die ePA und was sind ihre Vorteile?

Die ePA ist eine zentrale Sammlung von Gesundheitsdaten, die für den Patienten, Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister zugänglich sind. Der Patient kann selbst entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert werden sollen. Die ePA ermöglicht es den Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern, wichtige medizinische Informationen schnell und einfach zu finden und auszutauschen. Die ePA kann auch dabei helfen, unnötige Untersuchungen und Behandlungen zu vermeiden und die Qualität der Gesundheitsversorgung insgesamt zu verbessern.

Was sind die Risiken der ePA?
Im Opt-Out-Modell bei der elektronischen Patientenakte (ePA) bedeutet, dass alle Versicherten automatisch für die ePA registriert werden und aktiv widersprechen müssen, wenn sie nicht möchten, dass ihre Daten in der ePA gespeichert werden.

Ein solches Modell wird kontrovers diskutiert, und es gibt gute Gründe, die gegen eine solche Regelung sprechen. Hier sind einige davon:

Durch die Hintertür wird die elektronische Patientenakte (ePA) zur gesetzlichen Pflicht.

Wer die elektronische Patientenakte nutzen möchte, muss aktiv werden und sie bei seiner Krankenkasse beantragen (Opt-in).
Die Bundesregierung hat in ihrer Ampel Koalitionsvertrag bereits festgelegt, dass jeder gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte erhält. Möchte der Patient sie nicht haben, so muss er aktiv bei seiner Krankenkasse widersprechen (Opt-In). Wir von TI-Faktencheck finden diesen Vorgang bereits als „digitale Vergewaltigung“ des Patienten. Bei dieser Vorgehensweise wird das Unwissen der Bürger ausgenutzt, da eine Aufklärung über Vor- und Nachteile / Risiken, bis heute nicht stattgefunden hat.

Mit dem „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ werden digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar – und sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig bestmöglich geschützt. Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte künftig in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Facharzt-Überweisungen lassen sich digital übermitteln. Und Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (ePA) befüllt. Darin lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern.

elektronische PatientenakteDas Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen fördern. Der Gesetzgeber hat in der offiziellen Gesetzesbegründung betont, dass die Patientensouveränität eine der wichtigsten Vorgaben ist. Doch diese zentrale Prämisse wird nicht eingehalten - vor allem bei dem wohl größten Projekt des Gesetzes, der ePA. Das PDSG ist am 20. Oktober 2020 in Kraft getreten und regelt die elektronische Patientenakte (ePA).

Die ePA verstößt gegen die DSGVO, wenn es um die Gruppe von Menschen geht, die kein eigenes geeignetes Gerät haben oder keins nutzen wollen (die sogenannten „Frontend-Nichtnutzer“). Diese Versicherten werden in ihrer Patientensouveränität eingeschränkt. Sie können nur beim Leistungserbringer, z. B. beim Arzt, auf bestimmte Dokumentenkategorien beschränkte Zugriffsrechte vergeben. Oder sie können jemandem mit einem geeigneten technischen Gerät Vertretungsrechte geben.

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Anwendungen der telematischen Infrastruktur

elektronische Patientenakte (ePA)

elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA ermöglicht, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten schnell zur Verfügung stehen, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab. Die Zuleitung an die Krankenkasse übernimmt nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) basiert auf einem E-Mail-Verfahren und sorgt für den abgesicherten Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. medizinischen Einrichtungen.

elektronisches eRezept (eRx)

elektronisches eRezept (eRx)

Das E-Rezept kommt. Für gesetzlich Versicherte ist das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden.

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen.

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte ( eGK ) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Praxisverwaltungssystem (PVS)

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Das Praxisverwaltungssystem - kurz PVS - gehört zur Grundausrüstung in jedem Praxismanagement. Die Software unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Organisation und Dokumentation der Praxisaufgaben

elektronischer Medikationsplan

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Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit der Einführung des eMP können Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten mit der Einwilligung des Versicherten von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert werden.

TI-Messenger (TIM)

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Der TI-Messenger ermöglicht schnellen Austausch im Medizinwesen. Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können kurze aber wichtige Nachrichten im Medizinwesen künftig als Textnachrichten versendet werden

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