Durch die Hintertür wird die elektronische Patientenakte (ePA) zur gesetzlichen Pflicht.
Wer die elektronische Patientenakte nutzen möchte, muss aktiv werden und sie bei seiner Krankenkasse beantragen (Opt-in).
Die Bundesregierung hat in ihrer Ampel Koalitionsvertrag bereits festgelegt, dass jeder gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte erhält. Möchte der Patient sie nicht haben, so muss er aktiv bei seiner Krankenkasse widersprechen (Opt-In). Wir von TI-Faktencheck finden diesen Vorgang bereits als „digitale Vergewaltigung“ des Patienten. Bei dieser Vorgehensweise wird das Unwissen der Bürger ausgenutzt, da eine Aufklärung über Vor- und Nachteile / Risiken, bis heute nicht stattgefunden hat.
Jetzt hat die Europäische Kommission den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space – EHDS) auf den Weg gebracht, der zu einem zentralen Baustein in der europäischen Gesundheitsunion werden soll.
Der Vorentwurf zum Gesundheitsdaten-Ermächtigungsgesetz des EHDS sieht vor, dass jeder Bürger eine elektronische Patientenakte haben muss. Somit ist der Patient nicht mehr Herr seiner Daten, er wird praktisch entmündigt.
Der Verein „Patientenrechte und Datenschutz e.V“ hat nun eine Stellungnahme herausgebracht und erklärt detailliert die einzelnen Punkte dem TI-Faktencheck sich anschließt.
Hier geht es zur Stellungnahme.
Der versteckte Zwang
Die Freiwilligkeit erodiert dabei gabz schnell. In Österreich und Frankreich hat man diesen Wechsel wegen der sehr geringen Nutzung der ePA schon vollzogen. In Österreich gab es auch schon erste Nachteile für diejenigen, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Gremien schlagen das auch für Deutschland als Mittel zur Herstellung von mehr Freiwilligkeit vor. Als Anmerkung des Rezensenten sei erwähnt, dass auch der Pro-Anwalt Bartmann dies in Form von Nachteilen bei der Terminvorgabe vorschlägt.