Bleibt die elektronische Patientenakte freiwillig?

Durch die Hintertür wird die elektronische Patientenakte (ePA) zur gesetzlichen Pflicht.

Wer die elektronische Patientenakte nutzen möchte, muss aktiv werden und sie bei seiner Krankenkasse beantragen (Opt-in).
Die Bundesregierung hat in ihrer Ampel Koalitionsvertrag bereits festgelegt, dass jeder gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte erhält. Möchte der Patient sie nicht haben, so muss er aktiv bei seiner Krankenkasse widersprechen (Opt-In). Wir von TI-Faktencheck finden diesen Vorgang bereits als „digitale Vergewaltigung“ des Patienten. Bei dieser Vorgehensweise wird das Unwissen der Bürger ausgenutzt, da eine Aufklärung über Vor- und Nachteile / Risiken, bis heute nicht stattgefunden hat.

Jetzt hat die Europäische Kommission den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space – EHDS) auf den Weg gebracht, der zu einem zentralen Baustein in der europäischen Gesundheitsunion werden soll.
Der Vorentwurf zum Gesundheitsdaten-Ermächtigungsgesetz des EHDS sieht vor, dass jeder Bürger eine elektronische Patientenakte haben muss. Somit ist der Patient nicht mehr Herr seiner Daten, er wird praktisch entmündigt.
Der Verein „Patientenrechte und Datenschutz e.V“ hat nun eine Stellungnahme herausgebracht und erklärt detailliert die einzelnen Punkte dem TI-Faktencheck sich anschließt.
Hier geht es zur Stellungnahme.

Der versteckte Zwang

Die Freiwilligkeit erodiert dabei gabz schnell. In Österreich und Frankreich hat man diesen Wechsel wegen der sehr geringen Nutzung der ePA schon vollzogen. In Österreich gab es auch schon erste Nachteile für diejenigen, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Gremien schlagen das auch für Deutschland als Mittel zur Herstellung von mehr Freiwilligkeit vor. Als Anmerkung des Rezensenten sei erwähnt, dass auch der Pro-Anwalt Bartmann dies in Form von Nachteilen bei der Terminvorgabe vorschlägt.

Anwendungen der telematischen Infrastruktur

elektronische Patientenakte (ePA)

elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA ermöglicht, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten schnell zur Verfügung stehen, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab. Die Zuleitung an die Krankenkasse übernimmt nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) basiert auf einem E-Mail-Verfahren und sorgt für den abgesicherten Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. medizinischen Einrichtungen.

elektronisches eRezept (eRx)

elektronisches eRezept (eRx)

Das E-Rezept kommt. Für gesetzlich Versicherte ist das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden.

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen.

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte ( eGK ) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Das Praxisverwaltungssystem - kurz PVS - gehört zur Grundausrüstung in jedem Praxismanagement. Die Software unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Organisation und Dokumentation der Praxisaufgaben

elektronischer Medikationsplan

elektronischer Medikationsplan

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit der Einführung des eMP können Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten mit der Einwilligung des Versicherten von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert werden.

TI-Messenger (TIM)

TI-Messenger (TIM)

Der TI-Messenger ermöglicht schnellen Austausch im Medizinwesen. Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können kurze aber wichtige Nachrichten im Medizinwesen künftig als Textnachrichten versendet werden