Im Opt-Out-Modell bei der elektronischen Patientenakte (ePA) bedeutet, dass alle Versicherten automatisch für die ePA registriert werden und aktiv widersprechen müssen, wenn sie nicht möchten, dass ihre Daten in der ePA gespeichert werden.
Ein solches Modell wird kontrovers diskutiert, und es gibt gute Gründe, die gegen eine solche Regelung sprechen. Hier sind einige davon:
- Mangelnde Transparenz: Ein Opt-Out-Modell könnte als intransparent und undemokratisch wahrgenommen werden, da es ohne ausreichende Information und Einwilligung der Betroffenen umgesetzt wird.
- Verletzung des Selbstbestimmungsrechts: Das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten wird durch ein Opt-Out-Modell eingeschränkt, da sie explizit widersprechen müssen, um ihre Daten aus der ePA zu entfernen.
- Verletzung der informationellen Selbstbestimmung: Ein Opt-Out-Modell könnte als Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten gesehen werden, da ihre Daten ohne ausdrückliche Einwilligung in der ePA gespeichert werden.
- Gefahr von Datenmissbrauch: Die ePA enthält besonders sensible Gesundheitsdaten, die für die Betroffenen von hohem persönlichem Wert sind. Ein Opt-Out-Modell könnte die Gefahr von Datenmissbrauch und -verlust erhöhen, da viele Betroffene möglicherweise keine Kenntnis davon haben, dass ihre Daten in der ePA gespeichert sind.
- Fehlende Akzeptanz: Ein Opt-Out-Modell könnte dazu führen, dass viele Betroffene die ePA ablehnen und sich gegen eine Teilnahme entscheiden, was den Nutzen der ePA als Instrument zur Verbesserung der medizinischen Versorgung einschränken würde.
- Ungenügende Absicherung der Daten: Die Sicherheit der ePA-Daten muss gewährleistet werden. Ein Opt-Out-Modell könnte möglicherweise dazu führen, dass die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichend sind, da viele Betroffene keine Kenntnis davon haben, dass ihre Daten in der ePA gespeichert sind.
Diese Gründe zeigen, dass ein Opt-Out-Modell bei der ePA nicht unbedingt im besten Interesse der Betroffenen ist. Eine transparente, informierte und freiwillige Teilnahme an der ePA, bei der die Sicherheit und der Schutz der Daten gewährleistet sind, ist der bevorzugte Ansatz.