Gründe die gegen das Opt-Out Model der elektronischen Patientenakte sprechen

Im Opt-Out-Modell bei der elektronischen Patientenakte (ePA) bedeutet, dass alle Versicherten automatisch für die ePA registriert werden und aktiv widersprechen müssen, wenn sie nicht möchten, dass ihre Daten in der ePA gespeichert werden.

Ein solches Modell wird kontrovers diskutiert, und es gibt gute Gründe, die gegen eine solche Regelung sprechen. Hier sind einige davon:

  • Mangelnde Transparenz: Ein Opt-Out-Modell könnte als intransparent und undemokratisch wahrgenommen werden, da es ohne ausreichende Information und Einwilligung der Betroffenen umgesetzt wird.
  • Verletzung des Selbstbestimmungsrechts: Das Selbstbestimmungsrecht der Versicherten wird durch ein Opt-Out-Modell eingeschränkt, da sie explizit widersprechen müssen, um ihre Daten aus der ePA zu entfernen.
  • Verletzung der informationellen Selbstbestimmung: Ein Opt-Out-Modell könnte als Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten gesehen werden, da ihre Daten ohne ausdrückliche Einwilligung in der ePA gespeichert werden.
  • Gefahr von Datenmissbrauch: Die ePA enthält besonders sensible Gesundheitsdaten, die für die Betroffenen von hohem persönlichem Wert sind. Ein Opt-Out-Modell könnte die Gefahr von Datenmissbrauch und -verlust erhöhen, da viele Betroffene möglicherweise keine Kenntnis davon haben, dass ihre Daten in der ePA gespeichert sind.
  • Fehlende Akzeptanz: Ein Opt-Out-Modell könnte dazu führen, dass viele Betroffene die ePA ablehnen und sich gegen eine Teilnahme entscheiden, was den Nutzen der ePA als Instrument zur Verbesserung der medizinischen Versorgung einschränken würde.
  • Ungenügende Absicherung der Daten: Die Sicherheit der ePA-Daten muss gewährleistet werden. Ein Opt-Out-Modell könnte möglicherweise dazu führen, dass die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichend sind, da viele Betroffene keine Kenntnis davon haben, dass ihre Daten in der ePA gespeichert sind.

Diese Gründe zeigen, dass ein Opt-Out-Modell bei der ePA nicht unbedingt im besten Interesse der Betroffenen ist. Eine transparente, informierte und freiwillige Teilnahme an der ePA, bei der die Sicherheit und der Schutz der Daten gewährleistet sind, ist der bevorzugte Ansatz.

 

 



 

 

Anwendungen der telematischen Infrastruktur

elektronische Patientenakte (ePA)

elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA ermöglicht, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten schnell zur Verfügung stehen, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab. Die Zuleitung an die Krankenkasse übernimmt nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) basiert auf einem E-Mail-Verfahren und sorgt für den abgesicherten Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. medizinischen Einrichtungen.

elektronisches eRezept (eRx)

elektronisches eRezept (eRx)

Das E-Rezept kommt. Für gesetzlich Versicherte ist das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden.

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen.

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte ( eGK ) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Das Praxisverwaltungssystem - kurz PVS - gehört zur Grundausrüstung in jedem Praxismanagement. Die Software unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Organisation und Dokumentation der Praxisaufgaben

elektronischer Medikationsplan

elektronischer Medikationsplan

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit der Einführung des eMP können Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten mit der Einwilligung des Versicherten von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert werden.

TI-Messenger (TIM)

TI-Messenger (TIM)

Der TI-Messenger ermöglicht schnellen Austausch im Medizinwesen. Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können kurze aber wichtige Nachrichten im Medizinwesen künftig als Textnachrichten versendet werden