FAQ zur elektronischen Patientenakte

1. Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammlung von Gesundheitsdaten, die seit dem 1. Januar 2021 für jeden gesetzlich Versicherten in Deutschland verfügbar ist. Ärzte, Apotheker und andere medizinische Fachkräfte können darauf zugreifen, um wichtige Informationen über die Gesundheit eines Patienten zu erhalten.

2. Welche Vorteile bietet die ePA?

  • Bessere Koordination der Behandlung: Ärzte können auf die gleichen Informationen zugreifen und so besser zusammenarbeiten.
  • Notfalldaten: In Notfällen können Rettungskräfte wichtige medizinische Informationen aus der ePA abrufen.
  • Medikationsplan: Die ePA enthält einen Medikationsplan, der alle verschriebenen Medikamente auflistet.
  • Dokumentation von Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen: Alle relevanten Gesundheitsdaten sind an einem Ort gespeichert.

3. Welche Risiken gibt es?

  • Datenschutz: Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Daten in der ePA sicher und geschützt sind.
  • Zugriffskontrolle: Nur autorisierte Personen sollten Zugriff auf die ePA haben.
  • Verfügbarkeit: Die ePA ist abhängig von der technischen Infrastruktur und kann bei Ausfällen nicht genutzt werden.
  • Wer befüllt die ePA? Die ePA wird von den behandelnden Ärzten und medizinischem Fachpersonal mit relevanten Gesundheitsdaten befüllt.

4 Welche Nachteile können entstehen?

  • Die Sicherheit und der Datenschutz der ePA sind noch nicht vollständig gewährleistet. Es besteht die Gefahr, dass Hacker oder Unbefugte auf die sensiblen Daten zugreifen oder diese manipulieren können.
  • Die Patienten haben zwar die Kontrolle über ihre Daten, aber sie müssen sich auch aktiv darum kümmern, welche Daten sie freigeben oder löschen wollen. Das kann für manche Patienten zu kompliziert oder zeitaufwendig sein.
  • Die Ärzte erhalten Geld für die Befüllung der ePA, was zu einem Interessenkonflikt führen könnte. Die Patienten könnten dazu gedrängt werden, ihre Daten freizugeben oder mehr Untersuchungen zu machen, als nötig sind.
  • Die ePA ist nur für die Nutzung auf dem Smartphone oder dem Tablet ausgelegt. Eine Verwendung am Desktop-Computer oder Laptop ist derzeit nicht vorgesehen. Das schränkt den Nutzerkreis ein und kann zu technischen Problemen führen.
  • Die ePA kann zu unvollständigen oder falschen Akten führen, wenn die Daten nicht richtig aktualisiert oder überprüft werden. Das kann zu Fehldiagnosen oder falschen Behandlungen führen.
  • Bei der Einholung einer Zweitmeinung kann der Arzt in seiner Diagnose von vorneherein beeinflusst sein.

5. Welche Daten werden in der ePA gespeichert?

In der ePA werden Informationen wie Diagnosen, Medikationen, Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Notfalldaten gespeichert.

6. Wer hat Zugriff auf die Daten?

Nur diejenigen, die Sie selber freigeschaltet haben. Sie entscheiden, welche Arztpraxen oder Krankenhäuser wie lange auf Ihre ePA zugreifen dürfen. Für jede Einrichtung bestimmen Sie, ob diese Dokumente nur einstellen oder lesen und einstellen darf. Ab dem 15.1.2025 werden die Daten für Forschungszwecke weitergegeben.

Außerdem ist eine differenzierte Freigabe der Dokumente in der ePA möglich. Sie entscheiden für jedes Dokument, welche Ärzte und Ärztinnen zugreifen dürfen. Besonders sensible Dokumente können Sie als vertraulich oder sogar streng vertraulich kennzeichnen. Sie können jederzeit Rechte ändern oder zurückziehen, sowie Dokumente wieder löschen.

7. Wann kommt die ePA?

Die ePA ist seit dem 1. Januar 2021 verfügbar und kann von jedem gestzlich Krankenversicherten (GKV) bei seiner Krankenkasse beantragt werden (Opt-In). Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA automatisch für jeden GKV-Versicherten angelegt, sofern er zuvo nicht widersprochen hat (Opt-Out).

8. Unterschied zwischen Opt-In und Opt-Out:

  • Opt-In: Der Versicherte muss aktiv handeln, um die ePA zu eröffnen oder zu nutzen.
  • Opt-Out: Die ePA wird automatisch angelegt, es sei denn der Versicherte widerspricht zuvor.

9. Wer bekommt eine ePA?

Jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland hat Anspruch auf eine ePA.

10. Welchen Nutzen habe ich von der ePA?

Die ePA erleichtert die Zusammenarbeit zwischen medizinischen Fachkräften, ermöglicht einen besseren Überblick über die eigene Gesundheit und kann im Notfall lebensrettende Informationen bereitstellen. Es sollte aber jeder für sich individuell eine Nutzen / Risiko-Abwägung erstellen. Weitere Informationen zu den Risiken finden Sie hier auf der Webseite.

11. Wie sind die Daten in der ePA gesichert?

Die ePA-Daten werden verschlüsselt und unterliegen strengen Datenschutzrichtlinien, jedoch könnten Patienten selber Viren und Trojaner in die ePA hochladen. Diese werden nach dem herunterladen eines Arztes ebenfalls entpakt und können dort alle gespeicherte Daten gefähren.

12. Ist die Verschlüsselung der Daten sicher?

Die Verschlüsselung der ePA-Daten ist sicher und entspricht den aktuellen Standards.

13. Wie unterscheidet sich pseudonymisiert von anonymisiert?

  • Pseudonymisiert: Bei pseudonymisierten Daten werden personenbezogene Informationen durch einen Code ersetzt, der nur von autorisierten Personen entschlüsselt werden kann.
  • Anonymisiert: Anonymisierte Daten sind so verändert, dass keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Person möglich sind.

14. Welche Daten liegen nicht im gesicherten Bereich?

Sensible Daten wie Passwörter oder persönliche Identifikationsnummern (PINs) sollten nicht in der ePA gespeichert werden.

15. Welcher Schaden entsteht mir, wenn Hacker meine Daten stehlen?

Bei einem Datenleck können persönliche Gesundheitsinformationen in falsche Hände geraten, was zu Identitätsdiebstahl oder anderen Risiken führen kann. Es ist daher wichtig, die Sicherheit der ePA-Daten zu gewährleisten.

 

(Aktualisiert: 28.12.2023)

Anwendungen der telematischen Infrastruktur

elektronische Patientenakte (ePA)

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elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab. Die Zuleitung an die Krankenkasse übernimmt nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

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digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

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Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen.

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Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte ( eGK ) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Praxisverwaltungssystem (PVS)

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Der TI-Messenger ermöglicht schnellen Austausch im Medizinwesen. Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können kurze aber wichtige Nachrichten im Medizinwesen künftig als Textnachrichten versendet werden

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