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Lebensbereich01Im Zeitalter von Smartphones & Co. kann praktisch alles und zu jeder Zeit aufgenommen und zeitgleich mit dem Rest der Welt geteilt werden. Aufnahmen mancher Lebensbereiche, wie zum Beispiel Gesundheitsdaten, will man dabei lieber nicht in Händen Dritter wissen. Gerade Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Daten, die es gibt und wenn die in falsche Hände gelangen, könnten sie ausgenutzt werden und sehr großen Schaden anrichten.

Um den Missbrauch der Gesundheitskarte (eGK) einzudämmen, hatte das BSG im Urteil vom 18.12.2018, B 1 KR 31/17 R auf „höheres Interesse“ anerkannt, so dass ein Passbild auf der eGK sein muss. Über die Sinnhaftigkeit lässt sich streiten, jedoch hatten Kreditkartenhersteller schon sehr schnell herausgefunden, dass niemand auf das aufgedruckte Passfoto zur Kontrolle schaut, ob es sich tatsächlich um den Karteninhaber handelt.

Nach Pleiten, Pech und Pannen muss man sich die Frage stellen, ist die Telematik der BER der IT-Branche oder ab wann darf man von Erfolg sprechen bei der TI?

Nach Ankündigung der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) werden ab nächster Woche die ersten Konnektoren abgeschaltet aufgrund der abgelaufenen Zertifikate. Auf der Webseite der KBV ist folgende Ankündigung seit dem 28.10.20200 zu sehen:

Ab nächster Woche wird die gematik die VPN Zugangsdienste anweisen, Konnektoren mit veralteter Firmware der Firma RISE zu sperren: Dazu werden die VPN-Zugangsdienste die Contract-IDs der betroffenen Betreiber temporär deaktivieren. Die gematik empfiehlt, den betroffenen Leistungserbringern ihre Firmware noch rechtzeitig zu aktualisieren. Bereits kontaktierte Leistungserbringer brauchen sich nicht erneut bei Ihrem Dienstleister vor Ort melden.

Mit dem „Digitale-Versorgung-Gesetz“ sollen die Abrechnungsdaten gesetzlich Versicherter künftig der Wissenschaft zufließen. Doch welche Rolle kommt dabei dem einzelnen Patienten zu?

Zunerst betrachten wir was in den Abrechnungsdaten enthalten muss. Das Gesetz schreibt die Übermittlung folgender Daten vor:

  • Erbrachte Leistung inklusive (verschlüsselter) Diagnose in Form des ICD Code,
  • Abrechnungsziffern
  • Datum der Leistungserbringung
  • Arztnummer
  • Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte

Die Kassenärztliche Vereinigung hatte am 4. Oktober 2022 eine Web-Session mit dem Thema „Rollout eRezept Fehlkonzeption einer digitalen Anwendung“ veranstaltet.
Hier wurden auch erste Erfahrungen aus dem Einführungsgebiet Westfalen-Lippe thematisiert. Bereits bei der Begrüßung der Veranstaltung berichtete Dr. Jörg Berling (stellv. Vorstandsvorsitzender der Kassenvereinigung Niedersachsen schon sehr deutlich, dass es mit dem eRezept nicht so recht rund läuft.

TI-Faktencheck hat an einer ePA-Veranstaltung der Techniker Krankenkasse teilgenommen, um sich ein Urteil der Qualität solcher Veranstaltungen zu bilden.
Die Techniker Krankenkasse hält seit geraumer Zeit Onlineseminar ab, in denen die Funktionen der elektronischen Patientenakte erklärt werden sollen. Die Zielgruppe dieser Veranstaltungsreihe sollen neben Ärzte, medizinische Fachangestellte, Pfleger als auch Patienten sein.

Gematik besteht weiterhin auf ein unverschlüsseltes eRezept weil sie es für nicht praktikabel halten.

Nach der deutlichen Kritik des Chaos Computer Clubs an der Umsetzung des E-Rezepts (wie wir bereits berichtet haben) stellt der Dienstleister IT-Sicherheit und Praxis gegenüber.

Die Gematik hat eine Stellungnahme zu der deutlichen Kritik des Chaos Computer Clubs (CCC) am E-Rezept veröffentlicht. Die Gematik ist für die Umsetzung des E-Rezepts zuständig. Der Forderung nach einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stellt der Dienstleister dabei einen vermeintlichen "Mehrwert und echten Nutzen für den Versorgungsalltag" entgegen. Dafür müsse das E-Rezept "sowohl sicher als auch praktikabel sein", heißt es.

E-Rezept: Sicherheit nicht ausreichend, Datenschutz mangelhaft - So urteilt der Chaos Computer Club

Sicherheitsforscher des Chaos Computer Clubs (CCC) haben sich anlässlich der Einführung des E-Rezepts mit dessen Technik auseinandergesetzt. Was sie dabei entdeckten: im Klartext gespeicherte medizinische Gesundheitsdaten, Verfügbarkeit und Datenschutz mangelhaft und beim Abruf des E-Rezeptes nur ein Witz statt ordentlicher Sicherheit.

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