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„Es muss Schluss sein mit dem Versuchskaninchen-Status der Praxen“

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) fordert wie die HNO-Ärzte ein TI-Moratorium. Der BVDD ist Vorreiter bei der Digitalisierung der Patientenversorgung im niedergelassenen Bereich und hat mit der Leitlinie „Teledermatologie“ bereits Standards gesetzt. Doch was nun mit dem geplanten Konnektorenaustausch erneut auf die dermatologischen Praxen zukommt, ist für BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski nicht mehr hinnehmbar.

„Unsere Praxen benötigen im Versorgungsalltag dringend eine TI-Pause. Es muss Schluss sein mit dem Status als Versuchskaninchen für unausgereifte Digitalisierungsmaßnahmen. Deshalb fordern die niedergelassenen Dermatologinnen und Dermatologen ein TI-Moratorium“, so BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski.

Im Bundestag wurde beschlossen, dass seit Oktober 2020 Krankenkassen auch digitale Gesundheits-Apps bezahlen müssen. Jetzt wurde aufgedeckt, dass Nutzer außerdem auf Daten anderer Patienten zugreifen konnten.

Das Hacker-Kollektiv "zerforschung" hat sich schon mehrfach mit der Sicherheit von Websites, Apps und anderen digitalen Diensten beschäftigt. Dieses Mal wurden Sicherheitslücken bei den Apps von Novego und Cankado gefunden, die aber mittlerweile schon geschlossen wurden. Novego ist eine App zur Depressionstherapie. Cankado soll Patienten mit Brustkrebs unterstützen.

Den ca. 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten droht ab nächstem Jahr eine drastische Beitragserhöhung, da mehr Geld fehlt als bisher angenommen.

KassenbeitragBis zu 25 Milliarden Euro fehlen der GKV im kommenden Jahr und damit wäre die Finanzlücke der gesetzlichen Krankenkassen deutlich höher als bisher angenommen. So berichtete die BILD-Zeitung unter Berufung des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG)

In Berlin wurde entschieden, dass die Einführung des elektronischen Rezeptes (eRx) im September für die Arztpraxen kommt, jedoch wird es vorerst nicht verpflichtend eingeführt.

Dies wurde auf der Gesellschafterversammlung Ende Mai bereits beschlossen. Stattdessen wurde ein Stufenplan für den Roll-out bis zum Frühjahr 2023 verabschiedet, der sich an den Qualitätskrite­rien orientieren soll. Dies wurde von der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) so gefordert und traf auf offene Ohren auch bei Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Ab dem 1. Oktober werden alle Daten von den ca. 73 Millionen gesetzlich Versicherten automatisch zusammengeführt in einer zentralen Datenbank für Forschungszwecken. In dem DVG wurde ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe gesetzlich ausgeschlossen. Die Nutzung von Gesundheitsdaten mag für Forschungszwecken sinnvoll sein, jedoch sollte dies nur mit Zustimmung des Patienten geschehen.

Für ein Opt-out-Verfahren bei der Ausgabe der elektronischen Patientenakte (ePA) hat sich heute der Sitzung des 126. Deutsche Ärztetag ausgesprochen.

Dem knapp mehrheitlich angenommenen Antrag ging eine emo­tional und kontrovers geführte Debatte voraus. Innerhalb der Delegierten wog das Meinungsbild erkennbar hin und her.

Derzeitig gilt die Opt-in Regelung.

Aber was bedeutet "Opt-in" / "Opt-out"?

Bei dem "Opt-in" Verfahren müssen die Patienten auf der eigenen Initiative selber die elektronische Patientenakte beantragen, damit sie geführt und befüllt wird. Damit wird die informationelle Selbstbestimmung der eigenen Datenspeicherung gewahrt. Bei dem "Opt-out" Verfahren hingegen, muss der Patient aktiv werden, um der automatischen Befüllung zu widersprechen!

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