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Ein Dateneigentumsrecht von Gesundheitsdaten zugunsten des Patienten würde bedeuten, dass der Patient die alleinige Kontrolle über die Nutzung und Verwendung seiner Gesundheitsdaten hätte. Das bedeutet, dass der Patient entscheidet, wer Zugang zu seinen Daten hat, wie diese genutzt werden dürfen und ob sie weitergegeben werden sollen oder nicht.
Für die telematische Infrastruktur (TI) könnte ein solches Dateneigentumsrecht bedeuten, dass eine neue Infrastruktur und Architektur notwendig wären, um sicherzustellen, dass die Patientenkontrolle über ihre Daten gewährleistet ist. Es müssten Mechanismen eingeführt werden, die es Patienten ermöglichen, ihre Daten aktiv zu verwalten und zu kontrollieren, wer Zugriff auf ihre Daten hat und welche Art von Zugriff gestattet ist.