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Ein Dateneigentumsrecht von Gesundheitsdaten zugunsten des Patienten würde bedeuten, dass der Patient die alleinige Kontrolle über die Nutzung und Verwendung seiner Gesundheitsdaten hätte. Das bedeutet, dass der Patient entscheidet, wer Zugang zu seinen Daten hat, wie diese genutzt werden dürfen und ob sie weitergegeben werden sollen oder nicht.

Für die telematische Infrastruktur (TI) könnte ein solches Dateneigentumsrecht bedeuten, dass eine neue Infrastruktur und Architektur notwendig wären, um sicherzustellen, dass die Patientenkontrolle über ihre Daten gewährleistet ist. Es müssten Mechanismen eingeführt werden, die es Patienten ermöglichen, ihre Daten aktiv zu verwalten und zu kontrollieren, wer Zugriff auf ihre Daten hat und welche Art von Zugriff gestattet ist.

Ein Patient sollte die Gefahren der Telematischen Infrastruktur (TI) kennen bevor er einen Arzt aufsuchen muss. Es besteht eine Auskunft- und Informationspflicht für den Arzt, jedoch sehen wir die Krankenkassen in der Pflicht dies zu machen, da den Ärzten so wertvolle Zeitzur Behandlung fehlt und in gewissen Notfällen sind Patienten nicht in der Lage dazu.

Im Folgenden sind einige potenzielle Gefahren und Risiken aufgeführt, die mit der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verbunden sein können:

Griff in die EPAIn der heutigen Zeit sammeln Ärzte und Gesundheitseinrichtungen zunehmend Daten über die Gesundheit ihrer Patienten. Diese Daten können für Forschungszwecke genutzt werden, um Krankheiten besser zu verstehen und neue Behandlungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Allerdings ist der Schutz von Gesundheitsdaten ein sensibles Thema, und es ist wichtig, dass die Bürger in Deutschland über ihre Rechte und den Schutz ihrer Daten informiert sind.

Ein Arzt sollte den Patienten angemessen über die Verwendung der Telematikinfrastruktur (TI) aufklären, bevor er Patientendaten über das System versendet.

Hier sind einige Schritte, die ein Arzt bei der Aufklärung von Patienten über die Nutzung der TI berücksichtigen sollte:

  • Erklärung des Zwecks: Der Arzt sollte dem Patienten den Zweck der Nutzung der TI erklären und wie diese zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung beitragen kann.
  • Datenschutz: Der Arzt sollte dem Patienten erklären, welche Daten über das TI-System gesendet werden und wie diese geschützt werden. Der Arzt sollte auch auf mögliche Risiken hinweisen, die mit der Nutzung des TI-Systems verbunden sein können, sowie auf die Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
  • Einwilligung: Der Arzt sollte dem Patienten eine Einwilligungserklärung zur Nutzung der TI zur Verfügung stellen und ihn darüber informieren, dass er das Recht hat, diese Einwilligung zu widerrufen.
  • Technische Aspekte: Der Arzt sollte dem Patienten die technischen Aspekte der Nutzung der TI erklären, einschließlich des Sendens und Empfangens von Daten über das System, der Sicherheitsfunktionen des Systems und der möglichen Auswirkungen auf die medizinische Versorgung.
  • Verständnis: Der Arzt sollte sichergehen, dass der Patient das Konzept der TI und die damit verbundenen Risiken und Vorteile versteht. Der Patient sollte auch die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen und weitere Informationen zu erhalten, um eine informierte Entscheidung über die Nutzung der TI treffen zu können.
  • Dokumentation: Der Arzt sollte die Aufklärung des Patienten über die TI schriftlich dokumentieren, einschließlich der unterschriebenen Einwilligungserklärung des Patienten.

Generated by AIGesundheitsdaten unterliegen einem besonderen Schutz für deren Umgang im Gesundheitswesen. Die Grundlage dafür bildetet der Artikel 9 DSGVO. Dieser Artikel regelt die Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogener Daten, zu denen auch Gesundheitsdaten gehören. In diesem Zusammenhang findet der §203 StGB Beachtung, der für das Arztgeheimnis verantwortlich ist, Verstöße werden mit hohen Geldstrafen oder mit Haft geahndet.

Sozialdaten bezeichnen persönliche Informationen, die von Institutionen im Bereich des Sozialrechts, wie beispielsweise Krankenkassen und Sozialämter, gesammelt und gesichert werden, um ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Im Bereich des Sozialrechts existieren verschiedene datenschutzrechtliche Vorschriften, die spezifisch für die Verarbeitung dieser Daten gelten.

Gesundheitsdaten können jedoch zu Sozialdaten werden und dann ändert sich der rechtliche Hintergrund. Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die von sozialrechtlichen Leistungsträgern, wie z.B. Krankenkassen und Sozialämter, zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe erhoben und gespeichert werden.

Datenschützer bemängeln, dass die Weitergabe von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke in anonymisierter Form, rechtswidrig ist. Gerade bei seltenen Erkrankungen kann man sofort Rückschlüsse ziehen, von welcher Person sie kommen, weil sie so selten sind!

Betrachten wir nun einmal den Ablauf eines Arztbesuches durch einen gesetzlich versicherten Patienten. Schon bei der freien Arztwahl hat der Gesetzgeber eingegriffen, in dem er allen Ärzten vorschreibt, dass sie an der telematischen Infrastrucktur (TI) angeschossen sein müssen. Ein Patient, der sein Selbstbestimmungsrecht der eigenen Datenspeicherung ausüben möchte, kann somit keine TI freie Praxis mehr finden. Nach der erfolgten Befundung durch den Arzt, wählt er eine Therapie incl. der geeigneten Medikamente. Am Ende jedes Quartals erstellt der Arzt für seine erbrachte Dienstleistung eine Rechnung. Die erstellte Rechnung ist somit Eigentum des Patienten. Der Patient bezahlt diese Rechnung mit einer eigens dafür angelegten Versicherung. Der einfacher halber übergibt der Arzt die Rechnung sofort der GKV zur Überprüfung. Diese leitet sie dann zur Begleichung an die Krankenkasse weiter. Hier wird also das Eigentum des Patienten einfach weitergeleitet, was im Widerspruch zu § 295a SGB V Absatz 1 steht.

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