Gesundheitsdaten unterliegen einem besonderen Schutz für deren Umgang im Gesundheitswesen. Die Grundlage dafür bildetet der Artikel 9 DSGVO. Dieser Artikel regelt die Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogener Daten, zu denen auch Gesundheitsdaten gehören. In diesem Zusammenhang findet der §203 StGB Beachtung, der für das Arztgeheimnis verantwortlich ist, Verstöße werden mit hohen Geldstrafen oder mit Haft geahndet.
Sozialdaten bezeichnen persönliche Informationen, die von Institutionen im Bereich des Sozialrechts, wie beispielsweise Krankenkassen und Sozialämter, gesammelt und gesichert werden, um ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Im Bereich des Sozialrechts existieren verschiedene datenschutzrechtliche Vorschriften, die spezifisch für die Verarbeitung dieser Daten gelten.
Gesundheitsdaten können jedoch zu Sozialdaten werden und dann ändert sich der rechtliche Hintergrund. Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die von sozialrechtlichen Leistungsträgern, wie z.B. Krankenkassen und Sozialämter, zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe erhoben und gespeichert werden.
Ab wann werden denn Gesundheitsdaten zu Sozialdaten?
Gesundheitsdaten werden zu Sozialdaten, wenn sie von staatlichen Stellen angefordert und abgerufen werden. Näheres dazu regelt §35 SGB I, §67 ff SGB IV und §271 SGB X. In diesem Fall unterliegen diese Daten nicht mehr dem Arztgeheimnis und dürfen von einem sehr beschränktem Zweck, verarbeitet werden. Dies ist der Grund, warum die Daten in anonymisierter Form an die Forschung weitergegeben werden dürfen, ohne dass der Patient ein Widerspruchsrecht hat. Als Grenze wurde hier festgelegt, wenn Gesundheitsdaten in die telematischen Infrastruktur überführt werden. Nun muss man bedenken, dass die Bundesregierung gesetzlich festgelegt hat, dass alle Praxen sich an die telematischen Infrastruktur anschließen müssen. Auch die eAU als auch das eRezept sind/werden zum gesetzlichen Zwang für Patienten.
Der Gesetzgeber hat sich also Möglichkeiten geschaffen, immer an die Gesundheitsdaten der Bürger zu gelangen!
Welche Gefahren entstehen, wenn Gesundheitsdaten zu Sozialdaten werden?
Wenn Gesundheitsdaten zu Sozialdaten werden, d.h. wenn sie mit anderen Daten wie z.B. sozialen oder finanziellen Daten verknüpft werden, können verschiedene Gefahren entstehen, darunter:
- Diskriminierung: Durch die Verknüpfung von Gesundheits- und Sozialdaten können Diskriminierungen entstehen. Beispielsweise könnten Versicherungsunternehmen höhere Beiträge verlangen oder Ablehnungen aufgrund von Vorerkrankungen aussprechen.
- Stigmatisierung: Wenn Gesundheitsdaten mit Sozialdaten verknüpft werden, kann dies zur Stigmatisierung von Personen führen, die bestimmte Krankheiten oder Erkrankungen haben. Dies kann dazu führen, dass sich betroffene Personen diskriminiert oder ausgegrenzt fühlen.
- Verlust der Privatsphäre: Wenn Gesundheitsdaten mit Sozialdaten verknüpft werden, kann dies dazu führen, dass Personen sich in ihrer Privatsphäre bedroht fühlen. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Daten von unbefugten Personen abgerufen werden oder dass die betroffenen Personen sich beobachtet oder überwacht fühlen.
- Ungenauigkeit: Wenn Gesundheits- und Sozialdaten verknüpft werden, können Fehler oder Ungenauigkeiten auftreten. Beispielsweise könnten falsche Schlüsse gezogen werden oder Personen aufgrund von falschen Informationen diskriminiert werden.
- Missbrauch: Durch die Verknüpfung von Gesundheits- und Sozialdaten besteht die Gefahr des Missbrauchs. Beispielsweise könnten diese Daten von Regierungsbehörden genutzt werden, um bestimmte Personengruppen zu überwachen oder zu kontrollieren.
Um diesen Gefahren entgegenzuwirken, müssen Gesundheitsdaten entsprechend geschützt werden. Die Datenschutzbestimmungen müssen strikt eingehalten werden, um die Vertraulichkeit und Sicherheit von Gesundheitsdaten zu gewährleisten.
Ist die Umwandlung von Gesundheitsdaten zu Sozialdaten ethisch vertretbar?
Die Umwandlung von Gesundheitsdaten zu Sozialdaten kann aus ethischer Sicht problematisch sein, da es sowohl die Privatsphäre als auch die Autonomie der betroffenen Personen beeinträchtigen kann.
Ein wichtiger ethischer Grundsatz im Umgang mit Gesundheitsdaten ist die Wahrung der Privatsphäre der Patienten. Gesundheitsdaten sind hochsensible Informationen und sollten daher nur mit Zustimmung der betroffenen Person weitergegeben oder verwendet werden. Wenn Gesundheitsdaten zu Sozialdaten umgewandelt werden, besteht das Risiko, dass sensible Informationen öffentlich zugänglich werden und somit die Privatsphäre der betroffenen Personen verletzt wird.
Darüber hinaus kann die Umwandlung von Gesundheitsdaten zu Sozialdaten die Autonomie der betroffenen Personen beeinträchtigen. Sozialdaten können verwendet werden, um Entscheidungen zu treffen, die das Leben der betroffenen Personen beeinflussen, wie z.B. Entscheidungen über die Vergabe von Arbeitsplätzen oder Versicherungen. Wenn Gesundheitsdaten zu Sozialdaten umgewandelt werden, kann dies dazu führen, dass Personen aufgrund ihrer Gesundheitsgeschichte diskriminiert werden und somit ihre Autonomie beeinträchtigt wird