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Die ärztliche SchweigepflichtIn Deutschland soll gemäß dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit künftig Opt-out für die ePA eingeführt werden. Ärzte werden somit zur Befüllung der ePA gezwungen, sofern der Patient nicht widerspricht. Gilt dann die fehlende aktive Zustimmung des Patienten als Verletzung der Schweigepflicht, wenn ein Arzt die Gesundheitsdaten dort speichert?

Die Einführung eines Opt-Out-Verfahrens für die elektronische Patientenakte (ePA), bei dem die ePA standardmäßig erstellt wird, es sei denn der Patient widerspricht ausdrücklich, ändert nicht die grundsätzlichen Prinzipien der ärztlichen Schweigepflicht. Die ärztliche Schweigepflicht bezieht sich auf den Schutz der Vertraulichkeit der Gesundheitsdaten eines Patienten, unabhängig von den technischen oder organisatorischen Aspekten, wie die Daten erfasst oder gespeichert werden.

Arzt der DienstleisterNur mit Druck und gesetzlichen Zwängen konnte die telemantische Infrastruktur (TI) eingeführt werden. Hierbei werden die Ärzte gezwungen, die Patientendaten mit dem Netzwerk der TI zu verbinden und die Anwendungen der TI zu nutzen. Ärzte machen sich dabei zum Diener der Gematik und verlieren darüber den Respekt dem Patienten gegenüber.

In Deutschland müssen Patienten ihre ausdrückliche Zustimmung (Einwilligung) geben, bevor ihre Daten innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) verarbeitet werden dürfen. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten gilt als besonders sensibel, und deshalb ist eine informierte Einwilligung durch den Patienten erforderlich, um die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung zu schaffen.

Datenschutz-FolgenabschätzungGemäß Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) in bestimmten Fällen verpflichtend. Eine Arztpraxis müsste eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen, wenn eine Art von Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es sich um eine systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen handelt, einschließlich Profiling, oder wenn sensible Daten in großem Umfang verarbeitet werden.

Arzt, der DienstleisterDass  Ärzte, Druck auf Patienten ausüben, ist hinreichend bekannt. Hierzu hatten wir in den Artikeln "Druck zur Nutzung der Digitalisierung wurde erhöht durch neue Fallpauschalen für die TI" und "Kann sich ein Patient gegen den Digitalisierungszwang wehren?" berichtet.

Damit sich ein Patient gegen diesen Druck zur Wehr stellen kann, muss zunächst geklärt werden, wann und wie ein Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient rechtswirksam zustande kommt?

Die Frage nach der Würde Die Frage nach der ethischen Vertretbarkeit, einen Patienten zur Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) zu zwingen, kann unterschiedliche Meinungen und Perspektiven hervorrufen. Es gibt verschiedene Aspekte, die bei der Beurteilung berücksichtigt werden sollten:

Patientenautonomie: Die ethische Grundlage des Respekts vor der Autonomie des Patienten ist von großer Bedeutung. Jeder Patient sollte das Recht haben, über die Verwaltung seiner eigenen Gesundheitsdaten zu entscheiden und seine Präferenzen bezüglich digitaler Lösungen wie der TI zu berücksichtigen.

Nutzen für die Gesundheitsversorgung: Die Nutzung der TI kann potenzielle Vorteile für die Gesundheitsversorgung bieten, wie beispielsweise einen schnellen und sicheren Austausch von medizinischen Informationen zwischen verschiedenen Akteuren. Es könnte argumentiert werden, dass die Einführung entsprechender Gesetze zur Nutzung der TI dazu beiträgt, die Qualität der medizinischen Versorgung und die Patientensicherheit zu verbessern. Aber es ist auch festzuhalten, das nicht jeder Patient einen Nutzen / Mehrwert erfährt.