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In der freien Wirtschaft werden Unternehmen in der Regel gehackt, um mehr oder weniger unwissentlich solche Datenschutzverstöße zu begehen.
Im medizinischen Umfeld wird auf Nummer sicher gegangen, und der Datenschutzverstoß gleich gesetzlich erzwungen.
Lediglich die Arztpraxen, welche keine TI haben, verhalten sich weiterhin datenschutzkonform und werden dafür dauerhaft finanziell bestraft.

Berlin: (hib/PK) Mit der verschobenen Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/1972). Die Abgeordneten erkundigen sich bei der Bundesregierung nach Details der Umsetzungsstrategie.

 

Berlin: Der GKV-Spitzenverband kritisiert hohe Kosten und einen teilweise geringen Nutzen von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Zwar böten solche Anwendungen viel Potenzial, die gesetzlichen Vorgaben für die Zulassung seien jedoch unzureichend. So gebe es in dem Leistungsbereich ein Missverhältnis hinsichtlich der niedrigen Zugangsvoraussetzungen für DiGA in Bezug auf Nutznachweis und Wirtschaftlichkeit, heißt es in einem Bericht des Verbandes, wie aus einer Unterrichtung (20/1647) der Bundesregierung hervorgeht.

Dem Bericht zufolge stehen DiGA den gesetzlich Versicherten seit dem 25. September 2020 als neue Leistung zur Verfügung. Aus Sicht der GKV könnten DiGA geeignet sein, Brücken zu schlagen zwischen Patienten und Behandelnden, zwischen Sektoren sowie zwischen Fach- und Berufsgruppen. Jedoch sei der Innovationscharakter derzeit begrenzt.

Ende Februar sorgte ein Bericht auf Aufregung: „c’t deckt auf: Datenschutzverstöße bei TI-Konnektoren im Gesundheitswe­sen. Konnektoren verbinden Gesundheitskarten-Terminals mit der telematischen Infrastruktur. Sie dürfen keine persönlichen Daten aufzeichnen – einige tun das jedoch“

Beim Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte in das Kartenterminal der (Zahn-)Arztpraxis werden über den Konnektor und damit über die Telematikinfrastruktur unter anderem die Versichertenstammdaten mit den Daten der gesetzlichen Krankenkassen abgeglichen, um sie aktuell zu halten. Dem Bericht des IT-Magazins zufolge zeichnen Secunet-Konnektoren im Fehlerfall des VSDM Daten auf: „Die System- und Sicherheit-Logs speicherten bei jedem VSDM-Fehler die Seriennummer des Krypto-Zertifikats der eGK.“ Deutet man diese Daten als „personenbezogene Daten“, verstieße dies gegen die DSGVO. Und wer ist dann dafür verantwortlich? Das fragte die „c’t“ dem Bundesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI). Das seien die „Ärzte und Leistungserbringer“, teilte der BfDI über einen Sprecher mit.

Der PVS-Hersteller Medatixx wurde vergangene Woche Ziel eines Cyber-Angriffs. Die Attacke richtete sich nicht gegen die Kunden. Es wird trotzdem empfohlen vorsorglich alle Passwörter zu ändern.

Bei einem Cyber-Angriff auf das Unternehmen Medatixx GmbH & Co. KG wurden in der vergangenen Woche wichtige Teile des internen IT-Systems verschlüsselt. Das Unternehmen arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, die Erreichbarkeit des zentralen und regionalen Supports sowie die Arbeitsfähigkeit aller für den Praxisbetrieb unverzichtbaren Unternehmensbereiche wiederherzustellen.

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