Berlin: Der GKV-Spitzenverband kritisiert hohe Kosten und einen teilweise geringen Nutzen von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Zwar böten solche Anwendungen viel Potenzial, die gesetzlichen Vorgaben für die Zulassung seien jedoch unzureichend. So gebe es in dem Leistungsbereich ein Missverhältnis hinsichtlich der niedrigen Zugangsvoraussetzungen für DiGA in Bezug auf Nutznachweis und Wirtschaftlichkeit, heißt es in einem Bericht des Verbandes, wie aus einer Unterrichtung (20/1647) der Bundesregierung hervorgeht.
Dem Bericht zufolge stehen DiGA den gesetzlich Versicherten seit dem 25. September 2020 als neue Leistung zur Verfügung. Aus Sicht der GKV könnten DiGA geeignet sein, Brücken zu schlagen zwischen Patienten und Behandelnden, zwischen Sektoren sowie zwischen Fach- und Berufsgruppen. Jedoch sei der Innovationscharakter derzeit begrenzt.