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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte kurzfristig die Fallpauschalen zur Nutzung geändert und sind bereits seit dem 1.7.2023 in Kraft getreten.
Die Pauschalen wurden dahin geändert, dass bei fehlenden Angaben wie zum Beispiel eine elektronische Arbeitsunfähigkeitserklärung (eAU), das eRezept oder ein fehlender elektronischer Medikationsplan zu Honorarkürzungen führen. Da Ärzte sich hier nicht wehren werden, wird dieser Druck an den Patienten weitergegeben. Die informationelle Selbstbestimmung des Patienten wird immer weiter abgeschafft, sodass er keine Rechte mehr besitzt.