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Die derzeit schleppende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) soll durch die Umstellung auf Opt-out einen Schub erhalten, wenn es nach dem Willen des Gesundheitsministers Karl Lauterbach geht. Dies wurde bereits im Koalitionsvertrag 2021 der Ampelregierung festgelegt.
Nun wurde durch ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Bertelsmann Stiftung und der Stiftung Münch überprüft, ob die Umstellung von Opt-in auf Opt-out bei der ePA rechtswirksam erfolgen kann. Durch die Umstellung sollen alle Akteure, ohne Einholung der Zustimmung des Patienten, auf die ePA zugreifen können.