Das Digital-Gesetz (DigiG) wurde am 2. Februar 2024 vom Deutschen Bundesrat genehmigt. Das Gesetz legt unter anderem fest, dass die ePA Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet wird. Wer eine ePA dann nicht haben möchte, kann dagegen Einspruch erheben („Opt-out“). Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten vorher darüber aufklären und ihnen die Möglichkeit zum Einspruch geben.
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1. Was ist die ePA?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammlung von Gesundheitsdaten, die seit dem 1. Januar 2021 für jeden gesetzlich Versicherten in Deutschland verfügbar ist. Ärzte, Apotheker und andere medizinische Fachkräfte können darauf zugreifen, um wichtige Informationen über die Gesundheit eines Patienten zu erhalten.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammlung von Gesundheitsdaten, die für jeden gesetzlich Versicherten in Deutschland seit dem 1. Januar 2021 verfügbar ist. Die ePA kann viele Vorteile bieten, aber es gibt auch einige Risiken, die man kennen sollte.
Was ist die ePA und was sind ihre Vorteile?
Die ePA ist eine zentrale Sammlung von Gesundheitsdaten, die für den Patienten, Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister zugänglich sind. Der Patient kann selbst entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert werden sollen. Die ePA ermöglicht es den Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern, wichtige medizinische Informationen schnell und einfach zu finden und auszutauschen. Die ePA kann auch dabei helfen, unnötige Untersuchungen und Behandlungen zu vermeiden und die Qualität der Gesundheitsversorgung insgesamt zu verbessern.
Was sind die Risiken der ePA?
Im Opt-Out-Modell bei der elektronischen Patientenakte (ePA) bedeutet, dass alle Versicherten automatisch für die ePA registriert werden und aktiv widersprechen müssen, wenn sie nicht möchten, dass ihre Daten in der ePA gespeichert werden.
Ein solches Modell wird kontrovers diskutiert, und es gibt gute Gründe, die gegen eine solche Regelung sprechen. Hier sind einige davon:
Durch die Hintertür wird die elektronische Patientenakte (ePA) zur gesetzlichen Pflicht.
Wer die elektronische Patientenakte nutzen möchte, muss aktiv werden und sie bei seiner Krankenkasse beantragen (Opt-in).
Die Bundesregierung hat in ihrer Ampel Koalitionsvertrag bereits festgelegt, dass jeder gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte erhält. Möchte der Patient sie nicht haben, so muss er aktiv bei seiner Krankenkasse widersprechen (Opt-In). Wir von TI-Faktencheck finden diesen Vorgang bereits als „digitale Vergewaltigung“ des Patienten. Bei dieser Vorgehensweise wird das Unwissen der Bürger ausgenutzt, da eine Aufklärung über Vor- und Nachteile / Risiken, bis heute nicht stattgefunden hat.
Mit dem „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ werden digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar – und sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig bestmöglich geschützt. Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte künftig in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Facharzt-Überweisungen lassen sich digital übermitteln. Und Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (ePA) befüllt. Darin lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern.
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