Ein TI-Faktencheck und Ratgeber. Die meisten Arztpraxen an der TI nutzen den Parallelbetrieb!
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Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine Chipkarte und zugleich Ihr Versicherungsnachweis. Sie weisen sich mit der Karte in Arzt-, Zahnarztpraxen oder auch im Krankenhaus als TK-Kundin oder -Kunde aus. Sie erleichtert es Ihnen, ärztliche Leistungen im In- und Ausland in Anspruch zu nehmen. Auf der Rückseite ist die Europäische Gesundheitskarte (EHIC), die Sie in den meisten europäischen Ländern nutzen können, wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen. Ab dem volendetem 15 Lebensjahr muss sie auch ein Passbild enthalten. Dstenschütze bemängeln hier, das die eingereichten Passbilder, niicht veryfiziert werden durch die Krankenkasse. Dies müsste eigendlich vor der Erstellung der eGK geschehen. Auf der eGK sind die administrativen Daten der Versicherten, zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner), gespeichert. Auf Ihren Wunsch können auf der eGK zusätzlich Ihre Notfalldaten gespeichert werden. Mit den Notfalldaten haben behandelnde Personen alle wichtigen Informationen sofort im Blick, wie zum Beispiel Allergien oder bedeutsame Vorerkrankungen. Auch die Kontaktdaten einer oder eines im Notfall zu benachrichtigenden Angehörigen können Sie auf Wunsch im Notfalldatensatz hinterlegen lassen. Im Notfall können diese Daten von Ärztinnen und Ärzten dann auch ohne Ihre PIN-Eingabe ausgelesen werden. In allen anderen Fällen entscheiden Sie, ob und wem Sie diese Notfalldaten zur Verfügung stellen.
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Die elektronische Gesundheitskarte (EGK) könnte zu einem wichtigen Transportmedium für das E-Rezept werden, wenn es nach dem Willen von DOC Morris geht. Entsprechende technische Entwicklungen hat die Gematik bereits vorgelegt. Doch nach Informationen haben juristische Drohungen der EU-Versender dazu geführt, dass das Projekt derzeit auf Eis liegt. Ulrich Thomé, Chefstratege bei Doc Morris, erklärte nun, warum sein Konzern Bedenken hat.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat mehrfach betont, dass das E-Rezept einen Mehrwert schaffen muss – sowohl für die Patienten als auch für Ärzte und Apotheker. Dass nach Einführung des digitalen Verordnungssystems statt Muster-16-Rezepten künftig ausgedruckte QR-Codes ausgestellt werden, will Lauterbach verhindern, weil dies keinen Mehrwert habe. Eine Schlüsselfrage bei der Einführung des neuen Verordnungssystems ist also: Wie kommt das E-Rezept in die Apotheke? Wird es Transportmedien geben, die für möglichst viele Bürger frei zugänglich sind?