Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

elektronische GesundheitskarteDie elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine Chipkarte und zugleich Ihr Versicherungsnachweis. Sie weisen sich mit der Karte in Arzt-, Zahnarztpraxen oder auch im Krankenhaus als TK-Kundin oder -Kunde aus. Sie erleichtert es Ihnen, ärztliche Leistungen im In- und Ausland in Anspruch zu nehmen. Auf der Rückseite ist die Europäische Gesundheitskarte (EHIC), die Sie in den meisten europäischen Ländern nutzen können, wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen. Ab dem volendetem 15 Lebensjahr muss sie auch ein Passbild enthalten. Dstenschütze bemängeln hier, das die eingereichten Passbilder, niicht veryfiziert werden durch die Krankenkasse. Dies müsste eigendlich vor der Erstellung der eGK geschehen. Auf der eGK sind die administrativen Daten der Versicherten, zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner), gespeichert. Auf Ihren Wunsch können auf der eGK zusätzlich Ihre Notfalldaten gespeichert werden. Mit den Notfalldaten haben behandelnde Personen alle wichtigen Informationen sofort im Blick, wie zum Beispiel Allergien oder bedeutsame Vorerkrankungen. Auch die Kontaktdaten einer oder eines im Notfall zu benachrichtigenden Angehörigen können Sie auf Wunsch im Notfalldatensatz hinterlegen lassen. Im Notfall können diese Daten von Ärztinnen und Ärzten dann auch ohne Ihre PIN-Eingabe ausgelesen werden. In allen anderen Fällen entscheiden Sie, ob und wem Sie diese Notfalldaten zur Verfügung stellen.

Neue Karte der Generation G2

Auf dieser Versichertenkarte muss oben rechts die Bezeichnung G2 (Generation 2) oder G2.1 aufgedruckt sein. Sie verfügt über eine neue Verschlüsselung und erfüllt die aktuellsten Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Alle neuen eGKn müssen gesetzlich verpflichtend über die NFC-Technologie verfügen, die einen kontaktlosen Datenaustausch ermöglicht. Sie erkennen diese an dem Kontaktlos-Symbol und der sechstelligen CAN oben auf der eG. Die CAN (Card Access Number) verhindert das missbräuchliche Auslesen Ihrer Karte. Die sechsstellige CAN befindet sich auf der Vorderseite Ihrer eGK. Um mittels Near-Field-Communication auf Ihre Daten zuzugreifen, ist zunächst die Eingabe der CAN erforderlich. Erst anschließend ist der Zugriff mit Ihrer PIN möglich. Die NFC-fähige Gesundheitskarte ist die Voraussetzung für die elektronische Patientenakte (ePA) sowie die E-Rezept-App der gematik. Bisherige Karten ohne NFC-Technologie bleiben selbstverständlich weiterhin gültig.

Nachfolgende Daten sind auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert:

  • die Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, einschließlich eines Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk der Versicherte seinen Wohnsitz hat,
  • der Familienname und der Vorname des Versicherten,
  • das Geburtsdatum des Versicherten,
  • das Geschlecht des Versicherten,
  • die Anschrift des Versicherten,
  • die Krankenversichertennummer des Versicherten,
  • der Versichertenstatus, für die Personengruppen nach § 264 Absatz 2 der Status der auftragsweisen Betreuung,
  • der Zuzahlungsstatus des Versicherten,
  • der Tag des Beginns des Versicherungsschutzes,
  • bei befristeter Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte das Datum des Fristablaufs,
  • bei Vereinbarungen nach § 264 Absatz 1 Satz 3 zweiter Halbsatz die Angabe, dass es sich um einen Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes handelt.

Weiter kann die elektronische Gesundheitskarte auch folgende Daten enthalten:

  • Angaben zu Wahltarifen nach § 53,
  • Angaben zu zusätzlichen Vertragsverhältnissen

 

Kasper und die elektronische Gesundheitskarte

    Anwendungen der telematischen Infrastruktur

    elektronische Patientenakte (ePA)

    elektronische Patientenakte (ePA)

    Die ePA ermöglicht, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten schnell zur Verfügung stehen, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne.

    elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

    elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

    Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab. Die Zuleitung an die Krankenkasse übernimmt nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt.

    Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

    Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

    Der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) basiert auf einem E-Mail-Verfahren und sorgt für den abgesicherten Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. medizinischen Einrichtungen.

    elektronisches eRezept (eRx)

    elektronisches eRezept (eRx)

    Das E-Rezept kommt. Für gesetzlich Versicherte ist das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden.

    digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

    digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

    Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen.

    elektronische Gesundheitskarte (eGK)

    elektronische Gesundheitskarte (eGK)

    Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte ( eGK ) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

    Praxisverwaltungssystem (PVS)

    Praxisverwaltungssystem (PVS)

    Das Praxisverwaltungssystem - kurz PVS - gehört zur Grundausrüstung in jedem Praxismanagement. Die Software unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Organisation und Dokumentation der Praxisaufgaben

    elektronischer Medikationsplan

    elektronischer Medikationsplan

    Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit der Einführung des eMP können Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten mit der Einwilligung des Versicherten von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert werden.

    TI-Messenger (TIM)

    TI-Messenger (TIM)

    Der TI-Messenger ermöglicht schnellen Austausch im Medizinwesen. Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können kurze aber wichtige Nachrichten im Medizinwesen künftig als Textnachrichten versendet werden

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