• Datenverwaltung im Krankenhaus
  • Werden Daten geteilt?
  • Müssen Gesundheitsdaten geteilt werden?

    Ein TI-Faktencheck und Ratgeber. Die meisten Arztpraxen an der TI nutzen den Parallelbetrieb!

    Sind Ihre Gesundheitsdaten sicher?

    daten zugriff schluessel25Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was mit  ihren Gesundheitsdaten geschieht und wie sicher sie gespeichert werden?

    In einer zunehmend digitalisierten Welt, in der Gesundheitsdaten einen immer bedeutenderen Platz einnehmen, ist es von großer Relevanz, sich Gedanken darüber zu machen, was mit unseren persönlichen Gesundheitsinformationen geschieht und wie sicher sie verwahrt werden. Die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens hat dazu geführt, dass unsere medizinischen Daten in elektronischer Form gespeichert, übertragen und ausgewertet werden. Dabei entstehen Fragen und Bedenken bezüglich des Datenschutzes, der Privatsphäre und der Sicherheit dieser hochsensiblen Informationen. Diese Webseite lädt dazu ein, über die Bedeutung und die Herausforderungen im Umgang mit Gesundheitsdaten nachzudenken und stellt die Frage in den Raum, ob sie sich bereits mit diesem wichtigen Thema auseinandergesetzt haben.

    Seit dem 01.01.2021 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Sie stellt das Herzstück der telematischen Infrastruktur dar. Diese Akte ist eine sektorenübergreifende digitale Dokumentensammlung unter der Kontrolle der Versicherten.

    Seit dem 01.01.2022 können Patienten selber bestimmen, welcher Arzt welche Dateien sehen darf. Hierzu vergibt er entsprechende Rechte in seiner App auf dem Smartphone.

    Auch Patienten können selber Dateien in der ePA speichern. Alle Dateien werden sofort beim Hochladen verschlüsselt. Das hört sich im ersten Augenblick auch gut an. Wer aber nun auch über den Tellerrand schaut, der weiß auch, dass diese Dateien mit Viren und Trojaner behaftet sein können. Auch die werden sofort verschlüsselt, was ein Scannen / Überprüfen der Dateien unmöglich macht.

    Wenn jetzt ein Arzt, nach Erhalt der entsprechenden Freigabe eine solche Datei herunterlädt, dann wird die Datei gleichzeitig entschlüsselt. Somit können Viren und Trojaner in Praxen und Krankenhäuser gelangen und gefährden die Daten aller Patienten innerhalb der Praxis! Dabei sind Informationen über unsere Gesundheit gehören zu den sensibelsten Daten, die über uns gespeichert werden. Deshalb müssen sie besonders gut geschützt werden. Darüberhinaus veralten Verschlüsselungsalgorithmen relativ schnell und sind dann nicht mehr sicher. Das heißt, eigentlich müssten die ePA-Inhalte regelmäßig in einer sicheren Umgebung ent- und mit einem aktuelleren Algorithmus neu verschlüsselt werden. Außerdem können einmal geleakte ePA-Daten zu einem späteren Zeitpunkt entschlüsselt werden, wenn der verwendete Algorithmus gebrochen ist.

    Entsolidarisierung und Kommerzialisierung.

    In Zukunft werden Patienten mehr und mehr zu Kunden degradiert und Ärzte zu Händler der Gesundheitsindustrie. Mit der elektronischen Gesundheitskarte, der telematischen Infrastruktur und dem „E-Health-Gesetz“ soll die Basis gelegt werden für eine Gesundheitsversorgung, die sich immer stärker an Kosten- und Nutzen orientiert. Dazu werden Daten von Patienten und Ärzten benötigt. „E-Health“ ist keine Innovation im Gesundheitswesen, sondern vor allem ein Milliarden-Geschäft für Versicherungen, IT-Dienstleister und private Gesundheits-Dienstleister.

    Zwischen 2008 und 2020 hat alleine die Gematik 629,4 Mio. € ausgegeben, ohne dass nur ein einziger Patient einen Nutzen davon hatte! Im Gegenzug wurde die Pflege in den Krankenhäusern und Altersheimen so weit heruntergewirtschaftet, dass so gut wie niemand mehr diesen Beruf erlernen möchte. Das ausgegebene Geld hätte ausgereicht, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Möchten Sie im Alter von einem Roboter umsorgt werden, der wie nach einem Zeittakt mal kurz reinschaut und sofort verschwinden muss?

    Als Erstes wurde mit der eGK gestartet und nun folgt(e) die schrittweise Einführung von ePA, eAU, eRezept (Rx) sowie die Messanger KIM und TIM.

    Mit der elektronischen Gesundheitskarte und der Einführung der elektronischen Patientenakte verliert der Patient seine Souveränität / sein Selbstbestimmungsrecht und wird durch die digitale Identität völlig zum gläsernen Patient.

    Unnötige Doppeluntersuchungen werden nur als Grund vorgeschoben, denn es geben keine belastbaren Untersuchungen die das beweisen. Ebenfalls wird nicht beachtet, das Patienten sich eine Zweitmeinung einholen können. Wenn diese Untersuchung neutral stattfinden sollen, werden die Untersuchungen auch wiederholt.

    Die viel gefährlichere zentrale Speicherung auf Server, zu denen viele Tausend Berechtigte und Scheinberechtigte Zugang haben, steht in keinem Verhältnis zur Notwendigkeit.

    Daher wird ein informierter Patient, der alle Fakten kennt, Nein zur TI sagen. Die TI versucht nur dem Datenschutz gerecht zu werden, dabei werden jedoch soziale Aspekte und Menschenrechte außer Acht gelassen.

    #NeinZurTI weil die TI #GesundheitsdatenInGefahr bringt!

    #PatientenrechteInGefahr
    #PatientendatenInGefahr
    #SelbstbestimmungsrechtInGefahr

     

    Wir fordern die Wiederherstellung der informationellen Selbstbestimmung der eigenen Datenspeicherung und ein Eigentumsrecht von Gesundheitsdaten zugunsten des Patienten. Informationen des Gesundheitszustandes eines Patienten sind ein immer geachtetes "Allgemeingut" und gehört zur Würde eines jedem Menschen, auf das dritte nur mit Zustimmung des Patienten erfolgen darf. Alles andere betrachten wir als rechtsethische Entgleisung!

    Rechtsgrundlage:  Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83

    Art. 2
    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. [...]
    Art. 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (aus: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)

     

    Aktuelles

    Behandlungsvertrag und seine Rechtsgrundlagen: Was Patienten wissen sollten

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    Auswirkung zum Anschlusszwangs an die Telematik-Infrastruktur

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    Verlust der Patientenrechte durch die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI)

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    Anwendungen der telematischen Infrastruktur

    elektronische Patientenakte (ePA)

    elektronische Patientenakte (ePA)

    Die ePA ermöglicht, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten schnell zur Verfügung stehen, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne.

    elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

    elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

    Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab. Die Zuleitung an die Krankenkasse übernimmt nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt.

    Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

    Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

    Der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) basiert auf einem E-Mail-Verfahren und sorgt für den abgesicherten Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. medizinischen Einrichtungen.

    elektronisches eRezept (eRx)

    elektronisches eRezept (eRx)

    Das E-Rezept kommt. Für gesetzlich Versicherte ist das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden.

    digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

    digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

    Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen.

    elektronische Gesundheitskarte (eGK)

    elektronische Gesundheitskarte (eGK)

    Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte ( eGK ) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

    Praxisverwaltungssystem (PVS)

    Praxisverwaltungssystem (PVS)

    Das Praxisverwaltungssystem - kurz PVS - gehört zur Grundausrüstung in jedem Praxismanagement. Die Software unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Organisation und Dokumentation der Praxisaufgaben

    elektronischer Medikationsplan

    elektronischer Medikationsplan

    Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit der Einführung des eMP können Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten mit der Einwilligung des Versicherten von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert werden.

    TI-Messenger (TIM)

    TI-Messenger (TIM)

    Der TI-Messenger ermöglicht schnellen Austausch im Medizinwesen. Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können kurze aber wichtige Nachrichten im Medizinwesen künftig als Textnachrichten versendet werden

    Die nächsten Veranstaltungen

    09 Apr. 2024;
    09:00AM - 06:00PM
    Messe: DEMA
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