Vorsorgevollmacht

VorsorgevollmachtEine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, das es einer Person ermöglicht, eine Vertrauensperson (den sogenannten Bevollmächtigten) zu bestimmen und ihr umfassende Vollmachten für den Fall zu erteilen, dass sie selbst nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu regeln. Dieser Zustand kann durch körperliche oder geistige Einschränkungen wie Unfall, Krankheit, Demenz oder andere Gründe eintreten, die dazu führen, dass die betreffende Person nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen.

Der Sinn einer Vorsorgevollmacht besteht darin, frühzeitig für den Fall vorzusorgen, dass man in die Lage geraten könnte, seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Indem man eine Vertrauensperson als Bevollmächtigten benennt, schafft man die rechtliche Grundlage dafür, dass diese Person in seinem Namen handeln und Entscheidungen treffen kann.

Die Vorsorgevollmacht kann verschiedene Bereiche umfassen, je nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen:

  • Gesundheitliche Angelegenheiten: Der Bevollmächtigte kann in medizinischen Fragen Entscheidungen treffen, medizinische Behandlungen oder Pflegevereinbarungen abschließen und die Einwilligung in medizinische Eingriffe geben.
  • Vermögensangelegenheiten: Der Bevollmächtigte kann finanzielle Angelegenheiten regeln, wie z.B. Bankgeschäfte, Verträge abschließen, Rechnungen bezahlen, Steuererklärungen einreichen und Immobilien verwalten.
  • Sorge für persönliche Angelegenheiten: Dazu gehört beispielsweise die Regelung des Wohnortes, die Organisation des Alltags, die Betreuung von Haustieren und die Kommunikation mit Behörden.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine Vorsorgevollmacht nur dann wirksam wird, wenn die betroffene Person tatsächlich in einen Zustand gerät, in dem sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Solange sie dazu in der Lage ist, behält sie ihre volle Entscheidungsfähigkeit und Selbstbestimmung.

Die Vorsorgevollmacht bietet mehrere Vorteile:

  • Selbstbestimmung: Die betroffene Person kann frühzeitig festlegen, wer in ihrem Namen handeln soll, und ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen bezüglich medizinischer und finanzieller Entscheidungen sowie persönlicher Belange berücksichtigen.
  • Vermeidung von rechtlichen Auseinandersetzungen: Durch die klare Benennung eines Bevollmächtigten kann vermieden werden, dass Angehörige oder Behörden im Falle der Unmündigkeit Entscheidungen treffen müssen, die nicht im Sinne der betroffenen Person liegen könnten.
  • Entlastung der Angehörigen: Die Bevollmächtigung einer Vertrauensperson entlastet die Familie und Angehörigen, da der Bevollmächtigte die notwendigen Entscheidungen treffen kann.

Es ist ratsam, die Vorsorgevollmacht von einem Notar oder Rechtsanwalt aufsetzen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entspricht und im Ernstfall ohne Schwierigkeiten anerkannt wird. Die Vorsorgevollmacht sollte mit dem Bevollmächtigten und den engsten Vertrauenspersonen besprochen werden, damit alle Beteiligten darüber informiert sind, wie im Ernstfall vorgegangen werden soll.

Muservorlagen finden Sie beim Bundesministerium für Justiz (BMJ)Bundesministerium für Justiz (BMJ).