Die verpflichtende Einführung des eRezeptes

eRezeptdatenDas eRezept ist seit dem 1. Januar 2024 für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Es soll die papierbasierte Verordnung von Arzneimitteln ablösen und die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben. Doch ist das eRezept wirklich eine Verbesserung für Patienten, Ärzte und Apotheker? Oder bringt es mehr Nachteile als Vorteile mit sich?  Die gematik, die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, ist die zentrale Instanz für die Einführung und den Betrieb des eRezeptes. Sie verspricht, dass das eRezept mehr Sicherheit, Komfort und Effizienz für alle Beteiligten bietet. Doch wie sieht die Realität aus?  Die Kritik am eRezept ist vielfältig und berechtigt.

Einige der wichtigsten Kritikpunkte sind: 

  • Der Datenschutz ist nicht gewährleistet. Das eRezept wird über die Telematikinfrastruktur (TI) übermittelt, die ein zentrales Netzwerk für den Datenaustausch im Gesundheitswesen darstellt. Doch die TI ist nicht ausreichend gesichert und anfällig für Hackerangriffe. Zudem ist unklar, wer Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten der Patienten hat und wie diese genutzt werden können. Das eRezept birgt somit ein hohes Risiko für den Missbrauch von persönlichen Daten.
  • Der finanzielle Aufwand ist zu hoch. Die Einführung des eRezeptes erfordert hohe Investitionen in die technische Ausstattung und die Anpassung der Software von Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern. Zudem entstehen laufende Kosten für den Betrieb und die Wartung der TI. Diese Kosten werden zum Teil von den Leistungserbringern selbst getragen, zum Teil aber auch auf die Patienten und die Krankenkassen abgewälzt. Die gematik behauptet, dass das eRezept langfristig Kosten sparen wird, doch diese Behauptung ist nicht belegt und zweifelhaft.
  • Die Akzeptanz ist gering. Viele Patienten, Ärzte und Apotheker sind mit dem eRezept unzufrieden oder gar ablehnend. Die Patienten bemängeln, dass sie nicht direkt sehen können, was ihnen verschrieben wurde, und dass sie eine zusätzliche App oder einen QR-Code benötigen, um das eRezept zu empfangen und einzulösen. Die Ärzte beklagen, dass das eRezept einen erhöhten zeitlichen Aufwand bedeutet und dass sie keine Kontrolle mehr über die Verordnung haben. Die Apotheker kritisieren, dass das eRezept die freie Apothekenwahl einschränkt und dass sie mit technischen Problemen und Abrechnungsfragen konfrontiert sind. 

Das eRezept ist somit kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt für das Gesundheitswesen. Es gefährdet den Datenschutz, erhöht den finanziellen Aufwand und senkt die Akzeptanz. Es ist daher dringend notwendig, das eRezept zu überdenken und zu verbessern, bevor es flächendeckend eingeführt wird.

Anwendungen der telematischen Infrastruktur

elektronische Patientenakte (ePA)

elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA ermöglicht, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten schnell zur Verfügung stehen, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab. Die Zuleitung an die Krankenkasse übernimmt nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) basiert auf einem E-Mail-Verfahren und sorgt für den abgesicherten Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. medizinischen Einrichtungen.

elektronisches eRezept (eRx)

elektronisches eRezept (eRx)

Das E-Rezept kommt. Für gesetzlich Versicherte ist das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden.

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen.

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte ( eGK ) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Das Praxisverwaltungssystem - kurz PVS - gehört zur Grundausrüstung in jedem Praxismanagement. Die Software unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Organisation und Dokumentation der Praxisaufgaben

elektronischer Medikationsplan

elektronischer Medikationsplan

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit der Einführung des eMP können Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten mit der Einwilligung des Versicherten von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert werden.

TI-Messenger (TIM)

TI-Messenger (TIM)

Der TI-Messenger ermöglicht schnellen Austausch im Medizinwesen. Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können kurze aber wichtige Nachrichten im Medizinwesen künftig als Textnachrichten versendet werden

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