Die Digitale Identität im Gesundheitswesen - (Gesundheits-ID)

Gesundheits-IDDie Einführung der digitalen Gesundheits-ID soll ein Meilenstein in der Entwicklung des Gesundheitswesens darstellen, der sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. In einer Zeit, in der die Digitalisierung alle Lebensbereiche erfasst, zielt die digitale Gesundheits-ID darauf ab, die Verwaltung und den Zugriff auf Gesundheitsdaten in Deutschland zu revolutionieren. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Konzept? Welche Fähigkeiten und Funktionen sind mit ihr verbunden, und inwiefern könnte sie das Leben der Versicherten beeinflussen? Zugleich tauchen auch wichtige Fragen auf: Wird die Nutzung der digitalen Gesundheits-ID für Versicherte zur Pflicht? Und welche potenziellen Gefahren und Datenschutzbedenken sind mit dieser innovativen Technologie verbunden? In diesem Artikel werden wir einen tiefen Einblick in die digitale Gesundheits-ID geben, um diese Fragen zu beantworten und die Auswirkungen auf das deutsche Gesundheitswesen zu beleuchten.

Ziel und Funktionen:

Die digitalen Gesundheits-ID sollen künftig als Alternative zu Gesundheitskarten (eGK) eingesetzt werden und bieten Versicherten somit einen kartenlosen Zugang zu allen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Dies soll ein Schritt in Richtung TI 2.0 – in die karten- und hardwareunabhängige Zukunft der TI. Digitale Identitäten ermöglichen es Versicherten, sich dann über ihr Smartphone in Apps wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte einzuloggen.

Verpflichtung:

Ab dem Jahr 2026 sollen Patienten und Patientinnen in der Arztpraxis keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mehr als Versicherungsnachweis benötigen. An deren Stelle rückt die digitale Identität.

Schon jetzt hat die gematik die Spezifikation für digitale Identitäten veröffentlicht, als Entwicklungsgrundlage für die Krankenkassen. Die ersten von ihnen werden ihren Versicherten bereits im Laufe des Jahres 2023 eine digitale Gesundheits-ID anbieten. Die verpflichtende Einführung erfolgt dann ab dem 1. Januar 2024, dann müssen alle Krankenkassen eine digitale Gesundheits-ID anbieten können. Für Patienten und Patientinnen bleibt die Nutzung der digitalen Gesundheits-ID freiwillig / zumindest mittelfristig optional.

Gefahren und Datenschutzbedenken:

Datenschutz ist eine der Hauptbedenken im Zusammenhang mit der digitalen Gesundheits-ID. Gesundheitsdaten sind äußerst sensibel und müssen sicher und vertraulich verwaltet werden. Es gibt Bedenken hinsichtlich des Missbrauchs oder unbefugten Zugriffs auf diese Daten.
Es besteht die Gefahr von Datenschutzverletzungen, Hacking und Datenlecks, die dazu führen könnten, dass private Gesundheitsinformationen in die falschen Hände geraten.
Es ist wichtig, dass strenge Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutzrichtlinien in Bezug auf die ePA implementiert werden, um die Sicherheit der Gesundheitsdaten der Patienten zu gewährleisten.

Um einem möglichen Missbrauch der digitalen Identität vorzubeugen, wurde in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Einführung einer 2-Faktor-Authentifizierung beschlossen. Aus diesem Grund beschränken sich die aktuell veröffentlichten Spezifikationen vorerst auf die folgenden zulässigen Anmeldemethoden: die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder die Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Kombination mit einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN).

Langfristig ist das Ziel, die Abhängigkeit von diesen physischen Karten und PIN-Codes zu minimieren. Die gematik und die Krankenkassen streben eine langfristig bequeme und sichere Anmeldemethode an, die möglicherweise auch die Nutzung biometrischer Daten einschließt. Dadurch soll die Anmeldung und Authentifizierung im digitalen Gesundheitswesen noch benutzerfreundlicher und sicherer gestaltet werden, während gleichzeitig die potenziellen Sicherheitsrisiken minimiert werden.

Die Verwendung biometrischer Daten als Zugangsdaten für die digitale Gesundheits-ID birgt sowohl Chancen als auch Risiken und Gefahren. Hier sind einige der potenziellen Gefahren:

1. Datenschutz und Missbrauch:

Biometrische Daten sind äußerst persönlich und einzigartig für jede Person. Wenn diese Daten kompromittiert werden, können sie schwerwiegende Auswirkungen auf die Privatsphäre und die Sicherheit einer Person haben. Ein Missbrauch oder unbefugter Zugriff auf biometrische Daten kann zu Identitätsdiebstahl und anderen schweren Sicherheitsverletzungen führen.

2. Fehlende Änderungsmöglichkeiten:

Im Gegensatz zu Passwörtern oder PIN-Codes können biometrische Merkmale wie Fingerabdrücke oder Gesichtserkennung nicht einfach geändert werden, wenn sie einmal kompromittiert sind. Dies bedeutet, dass Personen, deren biometrische Daten gestohlen wurden, langfristig einem höheren Risiko ausgesetzt sein könnten.

3. Fehlende Kontrolle:

Einmal erfasste biometrische Daten können schwer zu kontrollieren sein. Personen könnten Schwierigkeiten haben, die Verwendung ihrer biometrischen Daten zu überwachen und zu steuern, insbesondere wenn sie in zentralen Datenbanken gespeichert sind.

4. Technische Fehler und Fehlalarme:

Biometrische Systeme sind nicht fehlerfrei und können Fehlalarme auslösen. Dies könnte dazu führen, dass Personen fälschlicherweise den Zugriff auf ihre eigenen Gesundheitsdaten verweigert wird.

5. Technologische Abhängigkeit:

Die Verwendung von biometrischen Daten zur Authentifizierung macht die Menschen technologisch abhängig und kann zu Problemen führen, wenn die biometrische Technologie versagt oder nicht verfügbar ist.

6. Gesetzliche und ethische Fragen:

Die Verwendung von biometrischen Daten wirft auch rechtliche und ethische Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Einwilligung und den Schutz der Privatsphäre.

Um diese Gefahren zu minimieren, ist es entscheidend, dass bei der Implementierung von biometrischen Zugangsdaten für die digitale Gesundheits-ID strenge Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. Dazu gehören verschlüsselte Speicherung, sichere Übertragung der Daten und klare Regelungen zur Einwilligung und zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer. Es ist auch wichtig, die Technologie kontinuierlich zu überwachen und auf neue Bedrohungen und Herausforderungen zu reagieren.

Anwendungen der telematischen Infrastruktur

elektronische Patientenakte (ePA)

elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA ermöglicht, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten schnell zur Verfügung stehen, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne.

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab. Die Zuleitung an die Krankenkasse übernimmt nicht mehr der Versicherte selbst, sondern der ausstellende Arzt.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) basiert auf einem E-Mail-Verfahren und sorgt für den abgesicherten Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. medizinischen Einrichtungen.

elektronisches eRezept (eRx)

elektronisches eRezept (eRx)

Das E-Rezept kommt. Für gesetzlich Versicherte ist das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden.

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendungen sind Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen.

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte ( eGK ) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Das Praxisverwaltungssystem - kurz PVS - gehört zur Grundausrüstung in jedem Praxismanagement. Die Software unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Organisation und Dokumentation der Praxisaufgaben

elektronischer Medikationsplan

elektronischer Medikationsplan

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit der Einführung des eMP können Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten mit der Einwilligung des Versicherten von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert werden.

TI-Messenger (TIM)

TI-Messenger (TIM)

Der TI-Messenger ermöglicht schnellen Austausch im Medizinwesen. Rückfragen zur verordneten Medikation, Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten: Mit dem TI-Messenger können kurze aber wichtige Nachrichten im Medizinwesen künftig als Textnachrichten versendet werden

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