ePA-Einführung verzögert sich

ePA Widerstand Logo text3 finalIm Gesetz ist der Termin, ab dem alle Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten sollen, verbindlich festgeschrieben: 15.01.2025 (siehe § 342 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs, Fünftes Buch (SGB V), [ https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__342.html ]. 

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten spätestens sechs Wochen vor dem 15. Januar 2025 umfassend über die elektronische Patientenakte (ePA) informieren. Das konkrete Datum für den Beginn dieser Informationsfrist war somit der 4. Dezember 2024. Die Informationspflicht der Krankenkassen ist in § 343 SGB V detailliert geregelt. Demnach müssen die Krankenkassen ihren Versicherten „umfassendes, geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung […] stellen“.

Diese Frist ist inzwischen abgelaufen – ohne dass die Krankenkassen-Mitglieder alle vorgeschriebenen Informationen erhalten hätten.

Nun wird die Einführung der ePA für alle Regionen Deutschlands, mit Ausnahme von Hamburg, Franken und NRW, auf unbestimmte Zeit verschoben. In den genannten Modellregionen soll die ePA am 15.01.25 starten. Die gesetzlich geforderte Information der Mitglieder hat auch in Hamburg, Franken und NRW noch nicht oder unvollständig stattgefunden. 

Am Ende dieser „Pilotphase„ soll die ePA dann laut Aussage des Bundesgesundheitsministeriums flächendeckend ausgerollt werden. Dies allerdings erst, wenn die Hersteller der Praxiscomputersysteme die ePA sicher anbinden. Jedoch zeichnet sich schon jetzt ab, dass die ePA weiterhin sicherheitstechnische Probleme aufweist. 

„Trotz aller positiven Aspekte wird es zu Beginn auch Hindernisse geben.“ gibt der Bundesverband Gesundheits-IT in seinem BVITG-Monitor 6/2024 [ https://www.bvitg.de/wp-content/uploads/EHC-6_2024_bvitg-Monitor.pdf ] zu bedenken. Und weiter „So muss beispielsweise klar sein, dass die ePA  zunächst schrittweise und in abgespeckter Form eingeführt wird und dass es zu Beginn ruckeln kann.“ Somit dürfte die Aussage eines Herstellers eines Praxisverwaltungssystems, dass es sich bei der ePA um „dunkelgrüne  Schrumpelbananensoftware“ handelt, nicht ganz so falsch sein.

Gegen automatische Zustimmung? – Jetzt widersprechen!

Seit dem Start unserer Widerspruchs-Generatoren wird dieses Angebot rege genutzt. Bisher sind über 12.000 Widersprüche erstellt worden und täglich werden es mehr. Wieviele Versicherte sich insgesamt bisher gegen die ePA ausgesprochen haben, geht aus diesen Zahlen natürlich nicht hervor. Mittlerweile entwickelt sich ein größer werdender Protest gegen die überwiegend schlechte und meist einseitige Aufklärung durch die Krankenkassen, die die Risiken vollständig ausblenden [ https://patientenrechte-datenschutz.de/verbraucherzentrale-versichertenanschreiben-der-krankenkassen-informieren-nicht-ausreichend-ueber-nutzen-und-risiken-der-epa/ ]. 

Sie sind noch unsicher?

Auch wenn Sie noch kein Informationsschreiben ihrer Krankenkasse erhalten haben (in diesem Fall dürfte es sich um einen Fehler Ihrer Krankenkasse handeln), sollten Sie, sofern Sie widersprechen wollen, dies umgehend veranlassen [ https://widerspruch-epa.de/widerspruchs-generator/ ]. Andernfalls wird die ePA eingerichtet, befüllt und genutzt. Später ist der Widerspruch zwar auch noch möglich, jedoch können bis dahin bereits Daten aus der ePA zur Sekundärnutzung weitergeleitet bzw. abgeflossen sein.

Weitere Widerspruchsgeneratoren

Zwischenzeitlich ist ein weiterer Widerspruchsgenerator an den Start gegangen: 

Er ermöglicht einen Widerspruch gegen Übertragung von Forschungsdaten an das Forschungsdatenzentrum [ https://widerspruch-epa.de/widerspruch-gegen-uebernahme-forschungsdaten/ ]. Wer bereits der Erstellung der ePA widersprochen hat, benötigt diesen Widerspruch eigentlich nicht, kann ihn aber trotzdem nutzen. 

Eltern, Bevollmächtigte und Betreuer: aufgepasst! 

Soeben ist eine grundsätzliche Erweiterung der Software für Widerspruchs-Generatoren live gegangen. Die neue Version ermöglicht, dass damit auch Eltern für ihre Kinder, gerichtlich bestellte Betreuer für ihre betreuten Personen Widersprüche einlegen können (https://widerspruch-epa.de/widerpruch-fuer-kinder-und-betreute-personen/). Dafür müssen die Daten der Vertreter zusätzlich erhoben werden, ein anderer Erklärungs-Wortlaut muss dazu erzeugt werden. 

Bundesdatenschutzbeauftragte fordert: Widerspruch gegen elektronische Patientenakte (ePA) erleichtern

Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider akzeptiert die politische Vorgabe, dass Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten. Sie fordert aber leichtere Informations- und Widerspruchsmöglichkeiten für die Versicherten. Das  geht aus einem Schreiben vom 15.10.2024 an die gesetzlichen Krankenkassen im Zuständigkeitsbereich der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit  (BfDI) hervor. 

Hier ist das Schreiben im Wortlaut nachlesbar: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Allgemein/2024/Rundschreiben-Widerspruchsrecht-ePA.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Unsere zweite Pressemitteilung

In einer zweiten Pressemitteilung hat das Opt-Out-Bündnis im November erneut auf die bevorstehende Einführung der ‚ePA für alle‘ aufmerksam gemacht und dabei auf die Unzulänglichkeiten der ePA hingewiesen. Denn im Unterschied zu den vollmundigen Versprechen aus Politik und der Digitalwirtschaft birgt die ePA für die Patienten auch einige z.T. gravierende Nachteile – das wird in der öffentlichen Debatte viel zu wenig angesprochen. 

Aktuelles aus Medien + Web:

Sozialverband VdK: 

„Die ePA wird zum Start nicht barrierefrei sein“ und weiter „Menschen mit Behinderung in vielen Fällen ausgeschlossen“ [ https://www.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/artikel/elektronische-patientenakte-die-epa-wird-zum-start-nicht-barrierefrei-sein/ ]

MEDI warnt vor unzureichender Aufklärung der Patienten (Zitate aus deren PM)

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. warnen davor, die Patientinnen und Patienten nicht ausreichend über die Risiken bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) zu informieren. Einige Krankenkassen würden vor allem ihre eigenen Interessen bei der Aufklärung verfolgen. Das bestätige auch die aktuelle Analyse der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv). …

„Wenn die Befunde künftig bis zur Aushilfe in der Apotheke zugänglich sein werden, ist es nicht mehr nachvollziehbar, wer im Falle einer Verletzung der Schweigepflicht haftet“.

Die aktuellen Forderungen der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das Opt-Out-Modell zumindest bei Minderjährigen auf ein Opt-In-Modell umzustellen, um Kinder und Jugendliche vor Stigmatisierungen und Benachteiligungen zu schützen, sei sehr zu begrüßen.

MEDI warnt zudem vor einer Kommerzialisierung der Gesundheitsdaten mit Blick auf die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. „Es ist schon sehr besorgniserregend, wenn Herr Lauterbach von dem großen Interesse der IT-Riesen Meta, OpenAI oder Google an den deutschen Gesundheitsdaten schwärmt. Immerhin sind es Daten, die wir erheben und uns Patientinnen und Patienten ausschließlich für Behandlungszwecke in unseren Praxen anvertrauen“, so der MEDI-Chef. 

[ https://www.medi-verbund.de/2024/12/pm-epa-unzureichende-aufklaerung/ ]

„Das widerspricht der informationellen Selbstbestimmung“

Die Fachärztin Silke Lüder glaubt nicht an die Versprechen der  elektronischen Patientenakte für alle. Stattdessen sorgt sie sich um die  Folgen schlechter Aufklärung, das Ende der ärztlichen Schweigepflicht  und Forschungsmüll. [ https://netzpolitik.org/2024/elektronische-patientenakte-das-widerspricht-der-informationellen-selbstbestimmung/ ]

Kongress der Freien Ärzteschaft 

Am 30.11.2024 fand der Jahreskongress der Freien Ärzteschaft e.V [ https://freie-aerzteschaft.de/rueckblick-kongress-freier-aerzte-2024/ ] in Berlin statt. 

Folgende Referenten trugen zur elektronischen Patientenakte vor:

  • Prof. Ulrich Kelber, bis Juli 2024 Bundesdatenschutzbeauftragter des Deutschen Bundestages, Diplominformatiker und Professor für Datenethik an der Hochschule  Rhein-Sieg-Kreis
  • Dr. med. Silke Lüder, Fachärztin für Allgemeinmedizin, stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft e.V.
  • Prof. Dr. Jürgen Windeler, bis 2023 langjähriger Leiter des IQWIG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen), Arzt und Professor für Medizinische Biometrie und  Epidemiologie
  • Anschließend Podiumsdiskussion

Die Vorträge wurden aufgezeichnet und sind hier [ https://freie-aerzteschaft.de/kongress-freier-aerzte-2024-videos/ ] verfügbar.

Justizminister*innen der Länder fordern Zugriff des Justizvollzugs auf die elektronische Patientenakte

In ihrer Herbstkonferenz am 28.11.2024 haben die Justizminister*innen aller 16 Bundesländer einstimmig einem Beschluss zugestimmt, der die Einbeziehung des Justizvollzugs in das System der elektronischen Patientenakte fordert. 

Hier ist der Beschluss im Wortlaut nachlesbar: https://www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/2024/Herbstkonferenz_2023/TOP-III_1—GL-Einbeziehung-des-Justizvollzugs-in-das-System-der-elektronischen-Patientenakte.pdf

Herzliche Grüße
Bündnis widerspruch-epa.de

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.