Die Implementierung der elektronischen Patientenakte (ePA) stellt einen zeitgemäßen Ansatz zur digitalen Verwaltung von Gesundheitsinformationen dar. Derzeit machen nur eine geringe Anzahl von Patienten von dieser elektronischen Option Gebrauch, doch bis zum Jahr 2025 soll sie für alle gesetzlich Versicherten obligatorisch sein. Dennoch haben Patienten das Recht, gegen die ePA Einspruch zu erheben und so ihre Daten zu sichern. Informationen darüber, wie Sie der ePA widersprechen und weitere Maßnahmen gegen Datenverletzungen ergreifen können, finden Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
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Elektronische Patientenakte Widerspruch – so ist die aktuelle Rechtslage
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Gegen die digitale Patientenakte Widerspruch einlegen – wird das bald nötig sein?
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Welche Folgen hat es, wenn ich keinen ePA-Widerspruch einlege?
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Elektronische Patientenakte widersprechen per App
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Widerspruch digitale Patientenakte – Wie kann man gegen Datenlecks vorgehen?
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Fazit: Daten sicher und privat halten: mit dem ePA-Widerspruch
Elektronische Patientenakte Widerspruch – so ist die aktuelle Rechtslage
Gemäß § 341 Abs. 1 SGB V ist die ePA derzeit eine elektronische Datei, die Versicherte freiwillig bei den Krankenkassen beantragen können, um die Kommunikation mit Ärzten zu erleichtern. Das bedeutet, dass Sie Ihre Zustimmung erteilen müssen, um diese zu erhalten. Daher besteht nach der aktuellen Gesetzgebung keine Pflicht zur Nutzung einer elektronischen Patientenakte.
Es ist daher momentan auch nicht erforderlich, gegen die elektronische Patientenakte Einspruch zu erheben. Da das Bundesgesundheitsministerium jedoch ab dem 15.01.2025 wird sie für alle eingeführt.
Gegen die digitale Patientenakte Widerspruch einlegen – wird das bald nötig sein?
Im Zuge der Strategie zur Digitalisierung des gesamten Gesundheitswesens in Deutschland hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Gesetz erlassen. Dieses soll die Nutzung der elektronischen Gesundheitsakte für gesetzlich Versicherte obligatorisch machen. Dies bedeuten, dass Patienten ihre Akte ohne Antrag und ohne ausdrückliche Zustimmung erhalten und Ärzte darauf zugreifen können.
Welche Folgen hat es, wenn ich keinen ePA-Widerspruch einlege?
Zurzeit machen weniger als ein Prozent aller Versicherten Gebrauch von der digitalen Patientenakte. Dies liegt in vielen Fällen neben den begrenzten Nutzungsoptionen mit einer App hauptsächlich am Schutz privater Gesundheitsinformationen. Wenn beispielsweise der Konnektor einer Arztpraxis nicht korrekt angeschlossen wird, könnten Unbefugte möglicherweise Zugang zu den Daten erhalten.
Das bedeutet, dass in Zukunft alle Ihre Gesundheitsinformationen wie Blutwerte, Vorerkrankungen, Untersuchungen und Medikamente automatisch dort gespeichert werden: es sei denn, Sie erheben Einspruch gegen die elektronische Patientenakte. Dieses Recht können Sie grundsätzlich jederzeit ausüben, wenn Sie als Patient Datenschutz schätzen. Dies können Sie voraussichtlich problemlos selbst durchführen.
Elektronische Patientenakte widersprechen per App
Seit Anfang 2021 können Versicherte die ePA freiwillig in Form einer Smartphone-App bei ihrer Krankenkasse beantragen – dies geschieht über ein Opt-In-Verfahren. Sie digitale Akte soll ab dem 15.01.2025 für alle Versicherten erstellt werden (ePA für Alle). und hierzu wird eine Möglichkeit zum Widerspruch mittels eines Opt-Out-Verfahrens einzuführen.
Ab Mitt 2024 werden die Krankenkassen verpflichtend einInformationsschreiben an Ihre Versicherten versenden. Viele Krankenkassen implementieren auch das Opt-Out Verfahren in ihrer eigenen Krankenkassen App. Natürlich können Sie auch den gewohnten schriftlichen weg nutzen. Die Anschrift ihrer Krankenkasse finden sie hier. Ebenfalls können Sie den Opt-Out Generator von dem Bündnis "Widerspruch ePA" nutzen
Widerspruch digitale Patientenakte – Wie kann man gegen Datenlecks vorgehen?
Datenlecks stellen eine Bedrohung für viele Internetnutzer dar. Aufgrund mangelnder Sicherheitsvorkehrungen von Unternehmen und Behörden gelangen Hacker an private Daten. Bei der Erstellung einer elektronischen Patientenakte besteht das Risiko, dass sensible Informationen durchgesickert werden können. Während Sie sich in diesem Fall durch einen Widerspruch selbst schützen können, kann es bei anderen Datenlecks schwieriger sein. Millionen von Verbrauchern bei Facebook, WhatsApp und vielen anderen sind betroffen.
Ein Datenleck kann Informationen wie Kreditkartendetails, Namen, Adressen oder Sozialversicherungsnummern betreffen. Ob Sie von einem solchen Datendiebstahl betroffen sind, können Sie mit unserem Datenleck-Prüfer ganz einfach feststellen. Wir vergleichen diese mit Daten aus früheren Lecks. Wenn dies der Fall ist, können Sie von den Unternehmen, die für den Schutz Ihrer Daten verantwortlich waren, Schadensersatz verlangen. Nutzen Sie dafür gerne unsere kostenlose Erstberatung.
Fazit: Daten sicher und privat halten: mit dem ePA-Widerspruch
Obwohl die Krankenkassen einen umfassenden Zertifizierungsprozess durchlaufen müssen, bevor sie eine elektronische Patientenakte bereitstellen dürfen, besteht immer noch ein geringes Risiko, dass sensible Daten durchsickern können. Daher ist es nicht nur Ihr gutes Recht, sondern auch eine Möglichkeit, die Kontrolle über Ihre Daten zu behalten, wenn Sie gegen elektronische Patientenakte Widerspruch einlegen.