Elektronische Patientenakte: Informationsdefizite und Widerspruchsprobleme

Elektronische PatientenakteDie Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland hat kontroverse Diskussionen ausgelöst. Ab Mitte Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten mit der neuen ePA ausgestattet werden, es sei denn, sie widersprechen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder umfassend, transparent, verstehbar und barrierefrei über die ePA zu informieren. Doch eine Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt, dass die Krankenkassen dieser Informationspflicht nicht in allen Fällen nachkommen.

Informationsdefizite der Krankenkassen

Die Untersuchung des vzbv ergab, dass die Krankenkassen in ihren Schreiben insbesondere über die Vorteile der ePA informieren, jedoch kaum Informationen zu Risiken und Einschränkungen geben. Wichtige und umstrittene Aspekte, wie der Datenschutz, werden nicht ausreichend behandelt. Zudem wird oft nicht darauf hingewiesen, dass zu Beginn der Einführung nur ein kleiner Teil der angekündigten Anwendungen verfügbar sein wird. Dies kann zu falschen Erwartungen bei den Patienten führen.

Widerspruchsprobleme

Alle Krankenkassen erwähnen in ihren Schreiben, dass Versicherte der ePA widersprechen können. Einige Krankenkassen weisen ausschließlich auf ein Online-Widerspruchsformular hin, das über einen QR-Code oder eine Internetseite mit persönlichem Zugangscode erreichbar ist. Andere verlangen, dass der Widerspruch auf dem Postweg eingereicht wird. Über die Möglichkeit, telefonisch gegen die Anlage der ePA zu widersprechen, wird in keinem der untersuchten Schreiben informiert. Dies stellt unangemessene Hürden dar und entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Fazit

Die elektronische Patientenakte bietet eine große Chance, die gesundheitliche Versorgung zu verbessern. Sie speichert und verarbeitet jedoch hochsensible Gesundheitsdaten der Patienten. Daher müssen die Krankenkassen ihre Versicherten umfassend und neutral zur ePA aufklären. Vertrauen ist wichtig für den Erfolg der ePA, und dies kann nur durch eine vollständige und transparente Information erreicht werden.

Die Bemängelte Punkte warden dabei:

Unzureichende Informationen durch Krankenkassen:

Die Krankenkassen informieren nicht ausreichend über die Risiken und Einschränkungen der ePA.

Datenschutzaspekte werden in den Informationsschreiben oft nur unzureichend behandelt.

Es wird nicht klar kommuniziert, dass zu Beginn nur ein Teil der angekündigten Anwendungen verfügbar sein wird.

Probleme beim Widerspruchsverfahren:

Einige Krankenkassen bieten nur ein Online-Widerspruchsformular an, das über einen QR-Code oder eine Internetseite erreichbar ist.

Andere Krankenkassen verlangen, dass der Widerspruch auf dem Postweg eingereicht wird.

Es wird nicht über die Möglichkeit informiert, telefonisch gegen die Anlage der ePA zu widersprechen.

Untersuchung

Die Analyse und Kritikpunkte wurden hauptsächlich durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hervorgebracht. Der vzbv führte eine Untersuchung der Informationsschreiben der Krankenkassen durch, um die Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten zu überprüfen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Krankenkassen in ihren Schreiben überwiegend die Vorteile der ePA betonen, während kritische Informationen oft vernachlässigt werden.

Quellen
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): Die vzbv-Analyse hob die Mängel in der Informationspolitik der Krankenkassen hervor. (https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/elektronische-patientenakte-krankenkassen-informieren-unzureichend)

Pressemitteilung der vzbv: https://www.vzbv.de/sites/default/files/2024-12/24-12-02_Kurzpapier_ePA_Informationspflichten.pdf

Netzpolitik.org: Weitere kritische Punkte und Details zur Informationspflicht und den Widerspruchsmöglichkeiten wurden auf Netzpolitik.orgbeleuchtet. (https://netzpolitik.org/2024/elektronische-patientenakte-widerspruch-im-keim-erstickt)

Herr Ulrich Kelber sagte auf einer Tagung der freien Ärzteschaft in Berlin zur „Informations“politik der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte (ePA):

„Ich habe bisher kein „Aufklärungsschreiben“ einer gesetzlichen Krankenkasse zum Widerspruchsrecht bei der ePA gesehen, dass fair oder wenigstens ausreichend informiert, wer z.B. alles die Daten wie lange sehen kann…“

Auch wir hatten zu diesem Thema bereit in der Vergangenheit darüber berichtet: Steigert das Opt-Out Verfahren die Akzeptanz oder wird Unwissenheit ausgenutzt

Einen Überblick, wer auf Welche Daten zugreifen kann haben wir für Sie in dem Beitrag "Wer hat Zugriffsrechte auf Ihre ePA" zusammengefasst.

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